Rückstufung in einem besonderen Fall ?

Hallo zusammen,

folgender, absolut fiktiver Fall:

Manfred Mustermann hat im September 2011 einen Unfall mit dem Auto. Aufgrund der Schilderungen des Hergangs zahlt seine Versicherung dem Unfallgegner nur 50% des Schadens. Im November 2011 verkauft Manfred das Auto, kauft ein neues und meldet es bei gleicher Versicherung wieder an. Mit der Rechnung für 2012 wird er logischerweise rückgestuft.

Manfred fragt bei der Versicherung nach dem Rückkaufwert des Schadens und bezahlt diesen dann. Er wird darauf so gestellt, als wäre der Unfall nie passiert. Im November 2012 wechselt Manfred den Versicherer mit dem niedrigeren Rabatt.

Im Dezember 2012 reicht der Unfallgegner von Manfred Klage ein und bekommt in einem Gerichtsverfahren Recht. Der alte Versicherer muss darauf 100% des Schadens übernehmen.

Was passiert nun mit dem Schadensfreiheitsrabatt von Manfred Mustermann beim neuen Versicherer ?

Danke und Gruß
Elton

Hallo,
laut unserer Fachabteilung ist das so:
Wenn die Versicherung jemand anschreibt und einen Rückkauf empfiehlt ist der Schaden für den Kunden erledigt. Wenn es danach noch Zahlungen der Versicherung gibt, egal warum ist das Pech für die Versicherung. Dann darf keine Rückstufung mehr erfolgen, egal ob bei dieser oder der Nachfolgeversicherung.

Wenn man ohne schriftliche Aufforderung der Versicherung zurückzahlt, weil ggf der Vertreter dazu geraten hat, könnte man hingegen Pech haben und dennoch hochgestuft werden.