Rückstufung Kaskoschaden - Kündigung - Neuvertrag

Hallo zusammen,

mal folgender, hypothetischer Fall:

Onkel Gustav hat mit seinem Fahrzeug einen reinen Kaskoschaden. Dieser wird durch die Versicherung reguliert und Onkel Gustav wird im nächsten Jahr von SF 15 nach SF 8 zurückgestuft, aber natürlich nur in der Vollkasko. In der HP behält er ja die SF 15 bzw. 16.

Aufgrund der Schadenregulierung oder weil das Jahr gerade zu Ende geht kündigt Onkel Gustav die Vollkasko und behält nur die HP/TK.

Ein halbes Jahr später kauft er sich statt dem alten ein neues Auto, in dem er seinen SFR natür in der HP behält. Wenn er für diesen Neuwagen dann aber auch VK abschliesst, welche Einstufunf erhält er dann in der VK ?

Danke und Grüßle
Elton

Guten Tag Elton,
Onkel Gustav bekommt die Kasko-Einstufung aus dem Vorvertrag
mit Nummer 8. So gut wie beinahe meistens zumindest. Da es sich um
einen Autovertrag handelt, ist im Zweifel alles möglich. Nur eben nicht regelmäßig für Onkel Gustav. Es sei denn, Onkel Gustav schließt noch eine Rente ab oder zwei, drei andere Sachverträge oder …
Aber das ist nur Theorie. Onkel Gustav wird das nicht machen.
Und die Versicherungsgesellschaft auch nicht. Zumindest beinahe meistens nicht.
Gruß
Günther