Rückstufung Kfz-Haftpflicht

Hallo,

letztes Jahr war ich in meiner Kfz-Haftpflichtversicherung in die Schadenfreiheitsklasse SF24 mit 30% eingestuft. Ich hatte dann einen kleineren Auffahrunfall, den ich von der Versicherung regulieren ließ, und werde nun für das kommende Jahr in die Schadenfreiheitsklasse SF9 eingestuft. Einer Tabelle im Internet entnehme ich aber, daß es von SF24 eine Rückstufung in SF11 geben müsste.
Stimmt das?

Gruß Ebi

Hallo auch,
tja, doppelt dumm gelaufen. Zum einen hast du eine Gesellschaft die eine höhere Rückstufung tätigt als die meisten und zum anderen hättest du mit SF 25 einen Schaden gut gehabt wärest dann in SF 22 = 30% zurück gestuft worden. Jetzt kannste erstmal 16 Jahre warten oder Schaden selber zahlen. BeimWechsel der versicherung würde der neuen Gesellschaft SF 24 in 2003 mit einem Schaden bestätigt und die neue Gesellschaft stuft dich dann in deren Stufe ein. das ist wie gesagt bei den meisten SF 11. Denn diese Rückstufungstabellen können aufgrund der Unternehmenszahlen individuell veranschlagt werden.

Gruß

Martin

Hallo Ebi,

um die Rückstufung zu überprüfen schau in die Tarifbestimmungen Deines Vertrages, dort findest Du die korrekte Rückstufung, die vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses abhängt.

Wenn der Rückkauf des Schadens nicht lohnt, kann ich nur zu einem Versichererwechsel raten.

Zum Beispiel: Basler von SF24 in SF19 oder Gerling G&A von SF24 in SF17.

Dadurch verliert man nicht soviele Jahre und man kann im Folgejahr eventuell dann wieder zu einem preiswerteren Versicherer wechseln.

Gruß
Ralf

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Hallo Ralf,

danke, Dein Beitrag hat mir sehr geholfen !!!

Gruß Ebi