Rückstufung nach Auffahrschaden

Im Sommer habe ich beim Zurücksetzen einen Blechschaden mit verursacht. Ich habe für meinen Pkw nur eine Haftpflichtversicherung. Das gegnerische Fahrzeug ist eine Jahreswagen. Der Schaden beinhaltet die Instandsetzungen der Stoßstangen an beiden Fahrzeugen. Da wir beide zu 50% Schuld haben, wurde die Bezahlung von beiden Versicherungen auch um 50% reduziert.

Heute bekomme ich meine neue Versicherungs-Police und muss mit Verwunderung feststellen, dass mann mich von SF19 auf SF9 und von 30% auf 45% zurückgestuft hat.

Ist das Rechtens? Nach meinem Wissen wird man bei Schäden um eine Stufe zurückgestellt. Oder hat sich im Laufe der Jahre etwas geändert?

Vielen Dank für eine informative Antwort.

Renate

Im Sommer habe ich beim Zurücksetzen einen Blechschaden mit
verursacht. Ich habe für meinen Pkw nur eine
Haftpflichtversicherung. Das gegnerische Fahrzeug ist eine
Jahreswagen. Der Schaden beinhaltet die Instandsetzungen der
Stoßstangen an beiden Fahrzeugen. Da wir beide zu 50% Schuld
haben, wurde die Bezahlung von beiden Versicherungen auch um
50% reduziert.

Heute bekomme ich meine neue Versicherungs-Police und muss mit
Verwunderung feststellen, dass mann mich von SF19 auf SF9 und
von 30% auf 45% zurückgestuft hat.

Ist das Rechtens?

Ja - man kann allerdings den Schaden selbst zahlen um in der alten SF-Stufe zu bleiben.

Nach meinem Wissen wird man bei Schäden um eine Stufe zurückgestellt.

Das gab es zumindest in den letzten 25 Jahren noch nie.

Gruß Merger

Ist das Rechtens?

Ja.

Nach meinem Wissen wird man bei Schäden um eine Stufe zurückgestellt.

Da irrst Du.

Oder hat sich im Laufe der Jahre etwas geändert?

Mit Sicherheit. Aber das mit der einen Stufe hat es seitdem ich Auto fahre (1973) noch nie gegeben.

Gruß

Nordlicht

Hallo !

Du meinst wohl etwas anderes. Es gab höchste Schadenfreiheitsklassen(30%),bei denen wirkte sich 1 Unfallschaden zwar in der SF-Stufe,aber nicht beim Beitrag aus ! Man wurde in SF runtergestuft,blieb aber bei 30%. Denn es gibt ja mehr SF-stufen als Beitragsstufen(%).

Das ergab sich je nach Vertrag entweder aus der erreichten SF-Stufe oder aus der „Rabattretter“ genannten Klausel im Vertrag.

MfG
duck313

Das ergab sich je nach Vertrag entweder aus der erreichten
SF-Stufe oder aus der „Rabattretter“ genannten Klausel im
Vertrag.

Hi,

du kannst im Präsens schreiben, das gibts immer noch. (SF 35 = 20 % / Rückstufung im Schaden nach SF 32 = 20%)

Gruß Keki

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