Rücktrit vom Versicherungsvertrag v.d. Versicherug

Vor ca. 1 1/2 Jahren habe ich eine Krankenzusatzversicherung (Zahnbehandlung / Zahnersatz) abgeschlossen. Zum Antrag wurde ein vom Makler vorgelegter Fragenbogen von meinem Zahnarzt ausgefüllt und beigelegt.
Vor ca. 1/2 Jahr wurde eine Krohne locker. Leider konnte diese nicht erneuert werden da die noch vorhandenen Zähne nicht mehr als Eckpfeiler benützt werden könnten. Fazit, es müssen Implantate gesetzt werden.
Zusätzlich muss auch ein Knochenaufbau erfolgen, damit die Inplantate gesetzt werden können.
Nachdem ich die Kostenvoranschläge des Zahnarztes und des Kieferorthopäden zur Versicherung vor 5 Monaten geschickt habe, erhielt ich vor einer Woche die Kündigung. Die Begründung, dass schon bei Antrag ein hochgradiger Knochenabbau im Oberkiefer vorhanden war und dieser verschwiegen wurde.

Wie stehen meine Chansen vor Gericht?

sorry, aber ich bin kein anwalt!
solltest du bewusst etwas verschwiegen haben, dann stehen die chancen wohl eher schlecht. hierfür sollte dich aber nun wirklich ein jurist beraten. viel glück

Hallo, dazu kann ich leider gar nichts schreiben- das ist absolut nicht mein Wissensgebiet. Tut mir leid!

Bin ZA keine Ahnung!

Sehr geehrter Interessent,
leider kann ich Ihnen zu dieser Frage nicht weiterhelfen. Viele Grüße Peter Grewe.

Hallo Michael,
leider kann ich Dir mit Deinem Problem wirklich nicht helfen.
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Du kannst versuchen dort Rat zu bekommen. Es sind absolute Spezialisten, alle sprechen deutsch.

Viele Gruesse, Karl Buck

Hallo.
Leider kann ich ihnen da nicht helfen,da müssen sie einen Experten für Versicherungen aufsuchen.
Ich kann ihnen nur bei Zahnersatzversorgungen helfen.

Hallo Michael,
in Versicherungsfragen kann ich dir leider nicht weiterhelfen. Aber dein Zahnanrzt müsste doch belegen können, dass zu dieser Zeit noch kein Knochenabbau vorhanden war, bzw. das solche Fragen in dem Fragebogen nicht gestellt wurden…und somit auch nichts verschwiegen wurde… (das ist meine persönliche Meinung) Ich würde in jedem Fall deinen Zahnarzt bzw.bei einem Rechtsanwalt einen Beratungstermin vereinbaren, dann kannst du dich immer noch entscheiden evt.gerichtliche Schritte einzuleiten.
Tut mir leid, dass ich dir ansonsten nicht weiterhelfen konnte.
Liebe Grüße