irgendwie schwer vorstellbar das jemand straffrei aussgeht der jemanden angeschossen hat.
z.B. A schießt auf B, plötlich denkt A oh gott was mache ich da, und leistet erste Hilfe, B überlebt. Das bedeutet A tritt zurück und geht straffrei aus???
irgendwie schwer vorstellbar das jemand straffrei aussgeht
der jemanden angeschossen hat.
z.B. A schießt auf B, plötlich denkt A oh gott was mache ich
da, und leistet erste Hilfe, B überlebt. Das bedeutet A tritt
zurück und geht straffrei aus??? Nein!!!
Wenn A unterstellt wird, dass er B töten wollte, (Totschlag ggf. Mord)
auf ihn schießt, die Tötungsabsicht jetzt aber nicht weiter verfolgt, wird er nicht wg Totschlag, sondern nur z.B. wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt.
Eine Straftat bleibt es trotzdem, nur die Strafhöhe ist „niedriger“.
z.B. A schießt auf B, plötlich denkt A oh gott was mache ich
da, und leistet erste Hilfe, B überlebt. Das bedeutet A tritt
zurück und geht straffrei aus???
die „goldene brücke des rücktritts“ - dient nicht dem schutz des täters, sondern dem des opfers. denn wenn der täter von der weiteren tatausführung ablässt bzw. die vollendung verhindert, hilft das primär dem opfer.