Hallo,
nehmen wir einmal folgenden fiktiven Fall an:
Es ist eine Schiffsreise gebucht entlang der norwegischen Küste.
Wenige Tage vor Reisebeginn teilt der Veranstalter mit, dass wegen eines Lotsenbootstreiks norwegische Häfen nicht angefahren werden können und deshalb die Route Richtung Schottland geändert wird.
Der Reisende möchte aber nicht nach Schottland. Wenn Norwegen nicht möglich ist, hat er an dieser Reise überhaupt kein Interesse.
Ist es möglich, in einem solchen Fall die Reise nicht anzutreten und den Reisepreis zurück zu verlangen oder wird sich der Veranstalter auf „höhere Gewalt“ berufen können?
Würde eine Reiserücktrittsversicherung in diesem Fall eintreten?
Wie wäre die ganze Sache zu sehen, wenn der Veranstalter erst nach Beginn der Reise, also bereits nach dem Auslaufen aus dem ersten Hafen in Deutschland die Routenänderung bekannt gegeben hätte?
Danke