Rücktritt als Verkäufer

Hallo, ich habe in einer Kleinanzeige etwas zum verkauf angeboten. Ich hatte auch einem Interessenten per Email die Zusage gemacht. Leider ist durch private Steitigkeiten der Artikel nicht mehr in meinem Besitz. Somit kann ich Ihn auch nicht verkaufen. Der Käufer wollte das ganze per Nachnahme abwickeln. Fakt ist : Er hat noch nichts bezahlt. Jetzt habe ich Ihm mitgeteilt, das ich den Artikel nicht mehr verkaufen kann. Nun droht er mit Schadenersatz und Anwalt.

Aber warum, er hat doch keinen Schaden gehabt…

Brauche Rat…Gruss und danke

Hallo,
M.E. haben Sie ein Vertragsangebot gemacht und der Käufer hat dies angenommen.
Beide Seiten müssen erfüllen; klappt das nicht, ist der entstandene Schaden zu ersetzen.
Bester Rat:
Nochmal in Ruhe erklären und um Verständnis werben.
Gruß
westfield

Aber warum, er hat doch keinen Schaden gehabt…

Brauche Rat…Gruss und danke

Hallo,

der Schaden ist der, der ihm entsteht, wenn du z. B. ein Rad, das 500€ wert ist, für 300€ verkaufst. Wenn er das nicht bekommt, hat er einen Schaden von 200€, da er durch den Kauf des Rads ja 200€ Plus gemacht hätte. Den Schaden musst du ersetzen, wenn du nicht liefern kannst.

Schau hier: http://dejure.org/gesetze/BGB/283.html