Rücktritt aus dem Mietvertrag wegen Schimmel

Guten Tag,

es besteht folgendes Problem. Jemand hat vor zwei Wochen einen Mietvertrag unterzeichnet. Vor ein paar Tagen hat der jenige die Renovierung in der neuen Wohnung begonnen.

Dabei stellte sich nach abziehen der Panellendecke und der Tapeten, erheblicher Schimmelbefall in drei Räumen heraus.

Unter diesen Umständen möchte der jenige keinesfalls in diese Wohnung einziehen.

Desweiteren verlangt der Vermieter einen Schadenersatz von 1500 EUR für die abgezogene Panellendecke.(Wo sich ebenfalls Schimmel befindet)
Wäre ein Rücktritt aus dem Mietvertrag möglich?

Guten Tag,

Hallo,

es besteht folgendes Problem. Jemand hat vor zwei Wochen einen
Mietvertrag unterzeichnet. Vor ein paar Tagen hat der jenige
die Renovierung in der neuen Wohnung begonnen.

Dabei stellte sich nach abziehen der Panellendecke und der
Tapeten, erheblicher Schimmelbefall in drei Räumen heraus.

Unter diesen Umständen möchte der jenige keinesfalls in diese
Wohnung einziehen.

Desweiteren verlangt der Vermieter einen Schadenersatz von
1500 EUR für die abgezogene Panellendecke.(Wo sich ebenfalls
Schimmel befindet)
Wäre ein Rücktritt aus dem Mietvertrag möglich?

mir ist keine Möglichkeit bekannt deswegen vom Vertrag zurück zu treten. M muss den Schaden an der Mietsache VM melden und diesen von ihm beseitigen lassen.

Wenn M eine Paneeldecke eigenmächtig, ohne Erlaubnis des VM entfernt, so muss er für den Schaden aufkommen.

Grüße

Ja ! Absolut ! Bei diesem erheblichen Mängel ist es unzumutbar einen Vertrag aufrecht zu erhalten. Schadenersatzanspruch hat der Vermieter nicht. ,Medien bewirken Wunder" Der Vermieter ist verpflichtet den Schimmel und das Material zu beseitigen und zu entsorgen.