Rücktritt aus Vertrag mit Zeitarbeitsfirma

Hallo,

ich habe gerade echt ein Problem. Ich soll morgen einen Vertrag bei einer Zeitarbeitsfirma unterschreiben da diese zum 01.03.2012 eine Tätigkeit für mich hat. Aber am Donnerstag bzw. Freitag dieser Woche bekomme ich auch von einem anderen Betrieb (keine Zeitarbeit) bescheid ob ich dort eingestellt werde. Kann ich morgen den Vertrag unterschreiben und im Falle einer Zusage vom anderen Betrieb bei der Zeitarbeitsfirma absagen? Oder soll ich das Unterschreiben des Vertrages lieber noch hinauszögern bis ich weiß ob mich der andere Betrieb nimmt.

Hallo Diara,

Sie können den Vertrag bei der Zeitarbeitsfirma ruhig unterschreiben, nach dem Motto der Spatz in der Hand ist besser als die Taube auf dem Dach. Arbeitsrechtlich
tritt der Vertrag erst mit der Arbeitsaufnahme in Kraft. Sollte das Angebot der anderen Firma besser sein und es dort zum Arbeitsvertrag kommen, können Sie den Vertrag bei der Zeitarbeitsfirma vor dem 1.3. jederzeit annullieren.

D.R.

hallo zurück,

ich würde den Vertrag unterzeichnen und mit offenen Karten pielen. Sie sollten der Zeitarbeitsfirma offen begegnen, denn dann kann eventueller Ersatz für Sie ( im Falle einer Zusage des anderen Betriebes)am 01.03.2012 zu dem Kunden der Zeitarbeitsfirma geschickt werden. Aus meiner Sicht sollten sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen Fair zueinander verhalten.

der Text im BZA Tarifvertrag lautet:
Bei unentschuldigtem Nichterscheinen
am ersten Arbeitstag gilt der Arbeitsvertrag
als nicht zustande gekommen.
Bei Neueinstellungen kann die Kündigungsfrist
während der ersten zwei
Wochen des Beschäftigungsverhältnisses
arbeitsvertraglich auf einen Tag
verkürzt werden.

Lieben Gruß

Hallo dilara,

Schau mal in den Arbeitsvertrag von der Zeitarbeitsfirma oder frag mal die Firma wie es mit der Kündigungsfrist aussieht.

Normalerweise kann man innerhalb der Probezeit fristlos ohne Angabe von Gründen kündigen. Ruf mal bei der Zeitarbeitsfirma an und erkundige dich mal zwecks Probezeit und Kündigungsfrist. Bei Zeitarbeitsfirmen weiß man nie was für vertragliche Bestimmungen die haben.

ich persönlich halte selber nicht viel von Zeitarbeitsfirmen und würde natürlich an deiner Stelle, die Arbeitsstelle nehmen, die dich direkt anstellt.

Zeitarbeitsfirmen haben aber den Vorteil dass sie egal ob gelernt oder ungelernt, jemandem die Chance auf Arbeit bieten. Das ist aber auch nur der einzige Vorteil für einen Arbeitnehmer.

Versuche so gut es geht Zeitarbeit zu umgehen in dem du dich initiativ bei Firmen in deiner Umgebung bewirbst.
Denn als Leiharbeiter weiß man nie wann man wieder auf der Straße steht. Viele Leiharbeiter werden meistens eingesetzt wenn ein Stammarbeiter in einer Firma Krank wird oder mal Saisonbedingt es mehr Aufträge gibt und Leiharbeiter nur für diese Saison eingestellt werden und nach der Saison wieder entlassen werden.

Mit der Übernahmechance locken viele Zeitarbeitsfirmen. Sonst würde keiner eine Saisonelle Arbeit für einen Hungerlohn annehmen. In wirklichkeit hat man eine Übernahmechance von 20 prozent.

Wie gesagt ruf mal bei der Zeitarbeitsfirma an.

Hi. Erkundige dich nach wel gem Tarifvertrag du angestellt bist. Die gängigen BZA und iGZ haben 1-2 Tage Kündigungsfrist innerhalb der 1. Woche. Du kommst also trotz Unterschrift schnell wieder aus dem Vertrag raus.

Hallo Dilara1207,

Vertrag ist Vertrag, soll heissen, wenn Du den Vertrag morgen unterschreibst, dann solltest Du ihn auch einhalten (also z. B. die Kündigungsfristen: i. d. R. 7 Tage). Natürlich kann Dich keiner zwingen ab 1.3. dort zu arbeiten und wenn Du am Donnerstag/Freitag sofort bescheid gibst, dass es ab 1.3. nicht klappt, dann kann Dir auch keiner eine Schadensersatzklage aufhalsen.

Aber:
Die Regelungen zur Kündigungsfrist, etc. sind je nach Tarifvertrag unterschiedlich UND es kommt auch darauf an, wie schnell die Zeitarbeitsfirma den Posten wieder besetzen kann (also: ist es eine einfache Helfer-Tätigkeit oder ein spezieller Ingenieurs-Job?).

Um auf Nummer sicher zu gehen kannst Du:

  • morgen den Vertrag erhalten und mitnehmen um „den Vertrag in Ruhe durchzulesen“ - du meldest dich bis spätestens Freitag (aber auch wirklich!)
  • heute anrufen und sagen, dass Dir morgen was dazwischen gekommen ist (keine Krankheit!) und neuen Termin am Freitag Nachmittag ausmachen
  • Morgen unterschreiben und wenn nötig vom Vertrag zurücktreten (dann aber sofort nach Unterschrift des anderen Vertrages, am besten schriftlich und persönlich vorbeibringen).

Ich persönlich würde die 1. Variante wählen.

Gruß und viel Glück beim richtigen Job

Harry

Hallo,

also wenn es geht würde ich es hinauszögern, wenn dich die Zeitarbeit wirklich braucht dann können Sie auch warten!
Das ist meine Meinung. Ich würde den Termin auf Ende der Woche verschieben, da weißt du dann bescheid und kannst dich
dann immer noch entscheiden.

LG
Astrid

Hallo,
ich würde hinauszögern-oder den Arbeitsvertrag genau lesen :wink: meistens steht im AV einer Zeitarbeitsfirma. dass wenn die Arbeit am ersten Tag nicht angetreten wird-der AV nicht zustande kommt.

  1. Vertragsdauer, Probezeit und Kündigungsfrist

a.) Dieses Vertragsverhältnis beginnt am 11.05.2011 bei unentschuldigtem
Nichterscheinen am ersten Arbeitstag gilt dieser Vertrag gemäß § 9.1 MTV BZA als nicht zu Stande gekommen.

Hallo Dilara,

am besten mit offenen Karten spielen, sagen Sie doch der Zeitarbeitsfirma, dass Sie noch auf das Ergebnis einer anderen Firma in dieser Woche warten wollen.

Ehrlichkeit währt auch hier am längsten,

Natürlich kannst du absagen, mußt aber auch mit den Konsequenzen rechnen. Und die könnten im schlimmsten Fall so aussehen, dass dich die Zeitarbeitsfirma auf Schadenersatz verklagen kann wenn du am 01.03.2012 nicht anfängst und eventuell der Auftrag dadurch platzt. Du erwartest ja auch das sich die Zeitarbeit an einen schriftlichen Vertrag hält. Warum sollte die Zeitarbeitsfirma da also auch nicht von dir verlangen können? Es gibt also nur die Möglichkeit das ganze hinaus zu zögern oder aber unterschreiben und bei einer Zusage des anderen AG den Vertrag wieder während der Probezeit zu kündigen.

Viel Erfolg.
eifeler

Hallo, grundsätzlich hat jeder in den ersten 6 Monaten (Probezeit) eine Kündigungsfrist von 14 Tagen. Je nach Tarifvertrag (IGZ oder BAP) kann diese Kündigungsfrist in den ersten Wochen auch nur bei 1 bis 2 Tagen betragen.

ZB. BAP, ersten 3 Monaten = eine Woche. Bei Neueinstellungen kann die Probezeit Arbeitsvertraglich auf einen Tag verkürzt werden. Wichtig ist hierbei das es im Arbeitsvertrag verankert ist.

Also ich denke das diese Möglichkeiten eine Unterschrift unter Vertrag 1 und bei Eignung genug Zeit zur Kündigung bleibt.

Ein zweiter Weg ist die bitte um eine weitere Bedenkzeit. Auch das sollte möglich sein.

VG

Hallo Dilara1207,

wenn Sie am ersten Tag des Vertragsbeginnes (also am 01.03.) nicht zur Arbeit erscheinen, gilt der Vertrag als nichtig.

Ich würde aber mit offenen Karten spielen und rechtzeitig Bescheid sagen, wenn Sie sicher wissen, dass Sie die andere Stelle haben, damit der Einsatz noch neu besetzt werden kann.

Viele Grüße,

Paula

Sorry - kann nicht weiterhelfen.