Hallo,
stellen Sie sich vor jemand hat ein gebrauchtes Auto vor ca. 4 Tagen beim Händler gekauft, möchte es zurück geben. Sagen wir Mängel sind nicht bekannt.
Ist es wahr, das ein 14tägiges Rücktrittsrecht besteht, in welchem ohne Angabe von Gründen das Kfz zurück gegeben werden kann?
Welche Kosten könnte der Händler dann auf den Ex-Käufer abwälzen? Pauschal 15% des Kaufpreises? Eine KM pauschale für Abnutzung während der zurück gelegten Strecken, eine Pauschale für den zusätzlichen Halter Eintrag im Fahrzeugbrief?
Wo finde ich etwas dazu? Greift da der 355 BGB? Aber da steht nichts wie lange das Widerrufsrecht dauert.
Danke für Antworten
Gruß
Martin
Hallo,
stellen Sie sich vor jemand hat ein gebrauchtes Auto vor ca. 4
Tagen beim Händler gekauft, möchte es zurück geben. Sagen wir
Mängel sind nicht bekannt.
Ist es wahr, das ein 14tägiges Rücktrittsrecht besteht, in
welchem ohne Angabe von Gründen das Kfz zurück gegeben werden
kann?
Nein! Ein solches gibt es nur beim Fernabsatz (Kauf per Telefonbestellung, Internetkauf etc.). Es sei denn, der Händler hat es ausdrücklich eingeräumt.
Welche Kosten könnte der Händler dann auf den Ex-Käufer
abwälzen? Pauschal 15% des Kaufpreises? Eine KM pauschale für
Abnutzung während der zurück gelegten Strecken, eine Pauschale
für den zusätzlichen Halter Eintrag im Fahrzeugbrief?
Wo finde ich etwas dazu? Greift da der 355 BGB? Aber da steht
nichts wie lange das Widerrufsrecht dauert.
355 BGB greift nur, wenn ein Rückgaberecht besteht das auf ihn verweist…
Gruß Stefan