Rücktritt Autokauf

Hallo liebe ExpertInnen,

Anton Leicht kauft von Gebrauchtwagenhändler Berthold Sinn ein Auto.Ausgeliefert werden soll erst einige Wochen später. Aufgrund eines zu geringen Einkommens gewährt jedoch die Bank Anton nicht den erhofften Kredit.Er muss vom Kaufvertrag zurücktreten.Im Vertrag ist hierzu nichts vereinbart. Muss Berthold Sinn einen Ersatzkäufer akzeptieren oder kann er Anton Leicht trotz Ersatzkäufers auf Abnahme des Wagens verklagen ?

Gruß
lexi

Hallo,

Anton hat leider keine Chance, aus dem Vertag herauszukommen. Die Solvenz ist reine Sache des Zahlungsverpflichteten und hat den Verkäufer nicht zu interessieren. Auch muss er keinen Ersatzkäufer akzeptieren, da er einen Vertrag mit Anton hat.

(aber warum gibt der Ersatzkäufer nicht einfach Anton das Geld und bekommt dann von ihm das Auto?).
Dea

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Hallo Dea,

aber warum gibt der Ersatzkäufer nicht einfach Anton das Geld
und bekommt dann von ihm das Auto

vielleicht weil somit der Ersatzkäufer keinen Gewährleistungsanspruch hat?

Grüße von
Tinchen

Jo, ich sagte ja auch nicht, dass das eine ebenso gute Lösung ist. Aber es wäre halt eine Idee. Zumal die Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf ohnehin so eine Sache ist…:wink:
Gruß,
Dea

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Zumal die Gewährleistung
beim Gebrauchtwagenkauf ohnehin so eine Sache ist…:wink:

Beim Kauf von einem Händler ist im ersten halben Jahr die Beweislastumkehr wirksam.
Alles was danach kommt kann man IMHO vergessen.

Grüße von
Tinchen

hi,

verbraucherkredit? dann widerrufsrecht. frage: verbundene verträge? diese sind meist verbunden, wenn kreditfinanzierung über den kfz-haendler gemacht wird. dann hat man verbundenen vertrag und dann ist man auch an den kaufvertrag nicht gebunden.

§§ 491, 495, 355, 358 BGB.

mfg vom

showbee