Rücktritt bei Abo möglich?

Wenn man auf der Straße ein Zeitschriftenabo unwissentlich, da mit dem Vorwand, es handle sich lediglich um ein kostenloses Probeabo, unterschreibt, aber keinen Durchschlag darüber erhalten hat, also keine Möglichkeit bestand den Wiederruf zu tätigen, hat man dann noch die Chance vom Abo zurückzutreten?

Hallo!

Rücktrittsmöglichkeiten sollten auf Anfrage bei der Firma ohne weiteres in Erfahrung zu bringen sein. Die können dich dort sicher aufklären. Im Prinzip ist es so, dass du von solchen Gschäften 14 Tage zurücktreten kannst.

Ansonsten wenn solche Rücktrittsklauseln in dem Wisch stehen den du unterschrieben hast kannst du dich an den Konsumentenschutz wenden.

Lg
Luzi

Hallo,

Rücktrittsmöglichkeiten sollten auf Anfrage bei der Firma ohne
weiteres in Erfahrung zu bringen sein. Die können dich dort
sicher aufklären.

nur schelcht, wenn, wie in diesem Fall, der Vertragspartner unbekannt ist, da kein Vertragsexemplar ausgehändigt wurde…

Ansonsten wenn solche Rücktrittsklauseln in dem Wisch stehen
den du unterschrieben hast kannst du dich an den
Konsumentenschutz wenden.

Es gibt aker keinen „Wisch“ und was ist bitte sehr der Konsumentenschutz?

Gruß

S.J.

Hallo,

Probeabo, unterschreibt, aber keinen Durchschlag darüber
erhalten hat, also keine Möglichkeit bestand den Wiederruf zu
tätigen, hat man dann noch die Chance vom Abo zurückzutreten?

problematisch bis unmöglich, wenn man keine Vertragskopie und damit keine Angaben über den Vertragspartner hat…

Gruß

S.J.

Wenn man auf der Straße ein Zeitschriftenabo unwissentlich, da
mit dem Vorwand, es handle sich lediglich um ein kostenloses
Probeabo, unterschreibt, aber keinen Durchschlag darüber
erhalten hat, also keine Möglichkeit bestand den Wiederruf zu
tätigen, hat man dann noch die Chance vom Abo zurückzutreten?

Wie sieht denn die Rechtslage nun aus, wenn der Betroffene nun plötzlich einen Brief über den „Vertrag“ erhält, aber wie oben bereits erklärt, von nichts wusste. Kann er dann aufgrund eines Inhaltsirrtums (§119 BGB) seine Willenserklärung anfechten? Wie stehen die Chancen?
Danke! =)
lg
mrs. jones