Guten Tag!
Ganz allgemeine Frage zum Thema Bestellung von Badezimmermöbeln per Internet: Angenommen man hat bei einem Händler neuwertige original verpackte Badezimmermöbel bestellt und bekommen. Einen Teil davon hat man nun gem. Aufbauanleitung korrekt zusammengebaut aber NICHT aufgehängt und NICHT genutzt.
Nun tritt man innerhalb der 2-Wochen-Frist vom Vertrag zurück und der Händler verlangt die Ware unangetastet in Original Kartons zurück.
Was tut man jetzt mit dem einen zusammengebauten und teils verklebten (stand so in der Anleitung, Kleber lag auch bei) Teil? In den Karton passt es nur, wenn es auseinander gebaut und die geklebte Stelle beschädigt wird.
Unbeschädigt passt es aber nicht in den Karton.
Wie läuft das in einem solchen Fall?
Darf der Endverbraucher (=kein Gewerbe sondern Privatmann) bei Möbeln diese - soweit geklebt - zusammengebaut zurückgeben? Anders: Steht dem Kunden das Recht zu, Möbel erst aufzubauen, bevor er sich entscheidet, innerhalb der 2 Wochen-Frist zurückzutreten?
Danke
