Hallo die Herrschaften!
Verkäufer A nimmt in einer Interessengemeinschaft im Internet mit Käufer B Kontakt auf. A hat mitbekommen, dass B nach einem Gegenstand D sucht, über den A verfüge. Die beiden einigen sich darüber, dass der Verkauf Zug um Zug abgwickelt werden soll: B überweist 2/3 des Kaufpreises; A schickt dann sofort los; und nach Erhalt zahlt dann B den Rest. A hat vergessen, explizit die Rücknahme usw. auszuschließen. B hat nun 2/3 bezahlt, möchte aber bevor A verschickt hat, vom Vertrag zurücktreten. Was für Möglichkeiten hat B nun?
Hallo,
das Zurücktreten vom Vertrag bei Internetgeschäften, oder das Zurücksenden von Ware bei INternetgeschäften (allgemein Onlineversandgeschäfte) ist nach meinen infos NUR möglich, wenn der Käufer Privatperson ist, und der Verkäufer Geschäftsperson ist.
Somit muss der Vertrag wie hier geschildert abgewickelt werden, rein rechtlich.
Dennoch sollte man versuchen, seinen Gesch.-Partner entgegen zu kommen. Wenn der Artikel noch nicht verschickt wurde, so könnte man (der Verkäufer) z.B. 10% Entschädigung verlangen, z.B. mit der Ausrede, man hätte den Artikel bereits einen anderen Interessenten abgesagt. Unter diesen Umständen könnte man (vielleicht) sogar noch mehr verlangen.
Grüße
J