Rücktritt,Bitte Eilt!wegen Frist,BitteumAntw

Hallo Gmeinde:
Ich habe einen Mietvertrag vor drei Tagen unterschrieben, von dem ich zürucktreten muss:
-Weil in der Wohnung die einfachsten Dinge wie Spiegel im duschbad fehlen, habe das bei der Besichtigung nicht gemerkt(mein Fehler, denke ich), weil auf dem Boden konzentriert war, auf dem Boden sieht es aus wie, ja, wirklich schlimm.
-Weil der Makler mir erst nach der Unterschrift des Mietvertrages sagte, dass die Wohnung ein Betreutes Wohnen für Behinderte Kinder war.
Kann ich zurücktreten und den Mietvertrag annulieren und mein Geld wieder haben? geht das?
Ich habe hier was gelesen:
http://www.kpoe.at/bund/service/mietvertrag.htm

Hallo,

grundsätzlich gilt: Hat ein Makler eine Wohnung vermittelt, steht ihm hierfür auch die entsprechenden Maklerprovision zu. Ausnahme wäre eine
Täuschung über den Zustand der Wohnung, wobei der Mieter beweispflichtig ist.

Von Mietverträgen kann man grundsätzlich nicht zurücktreten. Entweder muss man mit dem Vermieter oder dessen Beauftragten einen Aufhebungsvertrag abschliessen, eine Vereinbarung über einen Nachmieter treffen oder eben bis zum 3. des Monats kündigen.

Sinnvoll kann durchaus sein, mit dem Vermieter den Grund zu klären, warum man nicht einziehen will.

Ich habe einen Mietvertrag vor drei Tagen unterschrieben, von
dem ich zürucktreten muss:
-Weil in der Wohnung die einfachsten Dinge wie Spiegel im
duschbad fehlen, habe das bei der Besichtigung nicht
gemerkt(mein Fehler, denke ich), weil auf dem Boden
konzentriert war, auf dem Boden sieht es aus wie, ja, wirklich
schlimm.

Ein Spiegel in einem Duschbad gehört nach allgemeinen Grudnsätzen zur Einrichtung eienr Wohnung nicht zu den vom Vermieter zwingend zu stellenden Gegenständen. Für etwas, wozu der VM nicht verpflichtet ist, kann man ohnehin dann nicht vom Vertrag zurücktreten.

-Weil der Makler mir erst nach der Unterschrift des
Mietvertrages sagte, dass die Wohnung ein Betreutes Wohnen für
Behinderte Kinder war.
Kann ich zurücktreten und den Mietvertrag annulieren und mein
Geld wieder haben? geht das?
Ich habe hier was gelesen:
http://www.kpoe.at/bund/service/mietvertrag.htm

Hallo sphinx,

entschuldige bitte, aber die von dir genannten Gründe für einen Rücktritt sind für den A…

Es wurde dir nichts mietrelevantes Verschwiegen und deine eigene Unachtsamkeit kann schon gar nicht dafür her halten. Und wenn der Boden schon so schlimm ist, warum hast du dann überhaupt unterschrieben??

Daher gilt erst mal „Pacta sunt servanda“ - „Verträge sind zu halten“.

Es gibt kein Rücktrittsrecht vom Mietvertrag.
Es sei den der Vermieter ist damit einverstanden.
Die Provision an den Makler ist trotzdem zu zahlen, da dieser seinen Vermittlungsauftrag erfüllt hat. (Es sei denn er verzichtet freiwillig was ich bezweifle.)

Ich habe hier was gelesen:
http://www.kpoe.at/bund/service/mietvertrag.htm

Hallo
Danke Schön für die Antworten:
Der Makler hat mir nicht gesagt, dass die Wohnung ein Betreutes Wohnen ist, er sagte lediglich, dass es hier 2 laute Kinder gab, mehr nicht, nach dem ich den mietvertrag unterschrieb und fragte, ob ich den Namen von vormieter wegen Telefonanschluss haben könnte, sagten sie, das war ein Betreutes Wohnen.
Ausserdem hatte ich zu dem Termin für die Unterschrift des Mietvertrages einige minuten Verspätung, da hat der Makler 3 Mal angerufen und sagte, schnell, schnell, schnell.
Wie beurteilt ihr das?
Gruss
Sphinx

Hallo,

da du auf dem Betreuten Wohnen runreitest, scheinst du im Glauben zu sein, das es einen Rücktritt, wenn überhaupt möglich, rechtfertigen würde.
Warum?

Gruß
Rocco

das muss man verstehen :smile:
Hallo Rocco,

da du auf dem Betreuten Wohnen runreitest, scheinst du im
Glauben zu sein, das es einen Rücktritt, wenn überhaupt
möglich, rechtfertigen würde.
Warum?

Das ist doch logisch. Wer von uns möchte schon in einer Wohnung wohnen in dem vorher solche Elemente untergebracht waren. Mir stellen sich die Nackenhaare dabei auf, wenn ich mir überlege in eine Wohnung zu ziehen in der vorher ein Kleinkrimmineller, eine altersdemente Frau, eine Großfamilie oder ein Behinderter gewohnt hat. So was ist doch wirklich nicht zuzumuten.

mit besonders lieben Grüßen
wegen der christlichen Weihnchtszeit Steffen B.

PS: Amüsiere mich gerade köstlich bei dem Gedanken, dass mein Nachmieter den Mietvertrag anfechten will wenn er hört, dass ich ohne Nase in der Wohnung rumgelaufen bin…

Eventuell hat Sphinx aber einen Mietvertrag in den USA abgeschlossen. Da gehört es meines Wissens zu den Pflichten eines Maklers auch solche Informationen zu geben.

Hallo!

Danke Schön für die Antworten:
Der Makler hat mir nicht gesagt, dass die Wohnung ein
Betreutes Wohnen ist

Wie bereits erwähnt gibt es ein Rücktrittsrecht nicht. Man kann natürlich an eine Anfechtung denken, aber ich sehe beim besten Willen nichts, das zu einer Anfechtung berechtigen könnte.
Im übrigen kannst Du eigentlich froh sein, dass Du überhaupt Antworten erhalten hast, denn so konkret wie Du Deine Frage gestellt hast, hätte selbst bei den Fadenscheinigen und abwegigen Gründen, die Du für einen Rücktritt anführst, wo ja die Antwort sonneklar ist, die Antwort eigentlich nur lauten können, dass das zum Anwalt gehört.
Was genau Dein Problem mit dem betreuten wohnen nun soll, würde ich aus reinem Interesse gern einmal wissen - nicht, dass das an der Sache etwas ändern würde, ich würde mich nur sehr dafür interessieren, warum es Menschen gibt, die sich offensichtlich für eine Wohnung entschieden haben und dann nicht mehr einziehen wollen, wenn sie erfahren, dass dort behinderte Kinder untergebracht gewesen sind.

Frank.

Das ist doch logisch. Wer von uns möchte schon in einer
Wohnung wohnen in dem vorher solche Elemente untergebracht
waren. Mir stellen sich die Nackenhaare dabei auf, wenn ich
mir überlege in eine Wohnung zu ziehen in der vorher ein
Kleinkrimmineller, eine altersdemente Frau, eine Großfamilie
oder ein Behinderter gewohnt hat. So was ist doch wirklich
nicht zuzumuten.

Nö!
Logisch ist das gar nicht.
Zwar nachvollziehbar, aber mit Logik hat es nichts zu tun und daher kennt der Gesetzgeber dies auch nicht als Grund an. Selbst wenn in der Wohnung ein Mord passiert wäre.

Gruß Ivo

Vorsicht Satire!
Hallo Ivo,

mein Beitrag war als pure Satire auf diese seltsammen Ansichten gedacht… Und ich dachte das wäre offensichtlich. :smile:

Nö!
Logisch ist das gar nicht.
Zwar nachvollziehbar,

Für mich sind diese Ansichten nicht einmal nachvollziehbar.

aber mit Logik hat es nichts zu tun und
daher kennt der Gesetzgeber dies auch nicht als Grund an.
Selbst wenn in der Wohnung ein Mord passiert wäre.

mit besten Grüßen
Steffen B.

Hallo,

mein Beitrag war als pure Satire auf diese seltsammen
Ansichten gedacht… Und ich dachte das wäre offensichtlich.

)

war es auch. Offensichtlich auch für fast alle, denn sonst hätte es mehr Protest gehagelt.

Gruß
Rocco