Hallo,
Mitte Oktober wurde ein Laptop gekauft.
Dieser war ständig kaputt. (verschluckte beim tippen einige Buchstaben oder machte zuviele bzw.andere als angeschlagen, hatte ein hochfrequentes Pfeifen, wurde trotz AMD Prozessor sehr heiß…)
Nach zweimaligen erfolglosen reparieren wurde das Gerät getauscht.
Das Tauschgerät (anderes Modell) hatte einen Pixelfehler-wurde am gleichen Tag noch einmal gegen das gleiche Modell getauscht und dieses Modell zeigte auch nach zwei Wochen die gleichen Mängel wie der erste Laptop.
Der Laptop wurde versucht zu reparieren. Die Aussage des Händlers war, dass die jetzigen Laptops nicht mehr aufs schnelltippen ausgelegt seien und man sich eine externe Tastatur zulegen müsse um dieses Problem zu beheben.
Neue Software (reines Windows7 ohne Hersteller Software, die evtl das Tippen ausbremsen könnte) wurde vom Händler installiert - leider auch ohne Erfolg.
Der Laptop wurde zum Händler gebracht mit der Bitte um Rücknahme, da dieser weiterhin den Fehler (und wieder ein hochfrequentes Pfeifen + Rauschen beim Arbeiten) aufweist.
Aussage des Verkaufleiters daraufhin: Man könne ihn im Verkauf nicht zurücknehmen, da er zuviele Gebrauchsspuren auf der Tastatur aufweist und man ihn somit nicht mehr als neuwertig verkaufen könne.
Ein Tauschgerät kommt nach all dem nicht mehr in Frage, sondern Auszahlung des Kaufpreises.
Nun meine Frage:
Wie sieht es mit dem Rücktrittsrecht vom Vertrag aus? Tauschgerät um das es nun geht ist 4 Wochen alt!
Ist es sinnvoll einen Anwalt einzuschalten wenn der Händler sich komplett quer stellt?
Entschuldigung für die lange Beschreibung!
Liebe Grüße & danke für die hilfreichen Antworten.
Sunny
Hallo,
ein Rücktrittsrecht gibt es nur sehr sehr selten.
Sollte das Gerät in einem Ladengeschäft gekauft worden sein und wenn kein Mangel vorliegt ist die chance gleich Null.
hth
naja es liegt aber ein Mangel vor. Nur wird dieser ja nicht anerkannt.
naja es liegt aber ein Mangel vor. Nur wird dieser ja nicht
anerkannt
Hallo,
offensichtlich sieht der Verkäufer das anders. Eine gewisse Art der Geräuschentwicklung ist bei Notebooks einfach hinzunehmen.
Ob hier ein Mangel vorliegt, obliegt dem Käufer zu beweisen.
Gruß
S.J.
ja das ist klar dass ein Laptop/computer so seine Geräusche macht.
Nur irgendwann sind diese nicht mehr „normal“ und es geht bei dem Gerät hauptsächlich um das Tippen und die mehr als normale Hitzeentwicklung.
Man dürfe keine Messenger mehr benutzen, da diese die Buchstaben verschlucken und man müsse sich eine externe Tastatur zulegen damit das Problem mit dem Tippen behoben sei. Also muss ein Fehler der Tastatur vorliegen wenn solche Ratschläge gegeben werden?!
Und es kann nicht sein dass man bei einem neuen Laptop das Nutzungsverhalten ändern muss (bzg. der Messenger) und den Laptop leer lassen muss damit er einigermaßen funktioniert.
Hallo,
Nur irgendwann sind diese nicht mehr „normal“ und es geht bei
dem Gerät hauptsächlich um das Tippen und die mehr als normale
Hitzeentwicklung.
was heißt für dich „mehr als normale Hitzeentwicklung“?
Wie ist das Gerät spezifiziert? Wie hast Du gemessen? Oder denkst Du einfach nur, dass das Gerät zu viel Hitze erzeugt?
Man dürfe keine Messenger mehr benutzen, da diese die
Buchstaben verschlucken und man müsse sich eine externe
Tastatur zulegen damit das Problem mit dem Tippen behoben sei.
Also muss ein Fehler der Tastatur vorliegen wenn solche
Ratschläge gegeben werden?!
Das hört sich für mich nach einem klassischen Softwareproblem an.
Womit wir wieder bei dem Thema sind, dass nicht jedes Problem auf einen Sachmangel zurück zu führen ist. Und nur für einen solchen muss der Verkäufer gerade stehen.
Gruß
S.J.
Defekte hin oder her. Dies kann sicherlich nur ein sehr guter Fachmann herausfinden.
Der Laptop funktioniert nicht einwandfrei und daher zum eigentlichen Thema -Rücktritt des Kaufvertrags- zurück und daher auch bitte keine Fehlerberatung, da man als Laie so oder so nichts daran ändern kann, sondern eher wie es in diesem Fall aussieht mit dem Rücktrittsrecht.
Danke!
Defekte hin oder her. Dies kann sicherlich nur ein sehr guter
Fachmann herausfinden.
Ganz einfach
Kein Sachmangel = Keine Ansprüche
Sachmangel = Ansprüche
Insofern ist es für die rechtliche Würdigung eben alles andere als egal.
Inwiefern alles gelesen wurde ist mir nicht bekannt.
Nur wenn einem angeboten wird eine externe Tastatur zu kaufen damit das Problem behoben wäre, muss wohl ein defekt der Tastatur vorliegen. Nur wird dieser wohl vertuscht?!
Von daher= Sachmangel