Hallo,
folgender Fall:
Ein Mieter möchte umziehen, die Kündigungsfrist von 3 Monaten ist zu lang da die neue Wohnung schon sofort bezogen werden kann und es wird mit dem Vermieter vereinbart, daß ein Nachmieter gestellt wird.
Der Mieter schlägt einen Nachmieter vor, der sich die Wohnung bereits angesehen hat und bereit ist sie zu übernehmen. Der Vermieter ist einverstanden und unterzeichnet zusammen mit dem Nachmieter den neuen Mietvertrag, der ab 01.05. läuft. Unterschrieben wurde dieser neue Mietvertrag anfang März, also ca. 6 Wochen vor dem Mietbeginn.
Der bisherige Mieter räumt am 18.04. die Wohnung, macht eine Übergabe mit dem Nachmieter, der Vermieter wollte das so und legte keinen Wert darauf persönlich zu erscheinen.
Mieter und Nachmieter halten in einem Übergabeprotokoll fest, daß alle Schlüssel übergeben wurden und die Wohnung keine Mängel hat.
Für den Teppich im Wohnzimmer wurde eine Ablöse bezahlt, die anteilige Miete vom 19.04.-30-.04. wurde vom Nachmieter an der bisherigen Mieter bezahlt.
Der bisherige Mieter faxt das Übergabeprotokoll an den Vermieter mit der Bitte um Rückerstattung der hinterlegten Kaution.
Nun will der Nachmieter vom Mietvertrag zurück treten, weil ihm der Zustand der Wohnung nicht passt. Das Haus ist Bj. 1964 und der Vermieter hat immer nur das Nötigste machen lassen, was man im Badezimmer stark erkennen kann. Der Nachmieter weißt den Vermieter darauf hin, daß die Badewanne sehr heruntergekommen ist, aber der Vermieter weigert sich eine neue einbauen zu lassen, worauf der Nachmieter vom Vertrag zurücktreten will.
Der Nachmieter hat die Wohnung 2 mal besichtigt, einmal vor der Vertragsunterzeichnung und einmal hinterher und wurde vom bisherigen Mieter auch speziell auf die mangelhafte Badewanne hingewiesen.
Welche Konsequenzen hat das für den vorigen Mieter?
Ohne Nachmieter wäre er fristgerecht erst zum 01.06. aus dem vertrag entlassen worden, nur durch den Nachmieter war es schon ab 01.05. möglich.
Kann der Vermieter durch den Rücktritt des Nachmieters Ansprüche gegen den vorigen Mieter geltend machen?
Kann der Nachmieter wegen der Ablöse des Teppichs un der gezahlten anteiligen Miete Ansprüche gegen den bisherigen Mieter geltend machen?
Vielen Dank schon im Voraus!
Liebe Grüße
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