Hallo,
ich und meine ex-lebensgefährtin haben vor knapp einem Monat einen Mietvertrag unterzeichnet.
Kaution + Maklerprovision sind bereits gezahlt.
Die gegengezeichneten Mietverträg von der Hausverwaltung jedoch noch nicht erhalten.
Nun hat sich Lage etwas verändert, sprich ich würde alleine in die Wohnung ziehen.
Schlüsselübergabe wäre nächste Woche.
Meine Ex-Lebensgefährtin würde die Woche den Mietvertrag Ihrerseits kündigen.
Hauptverdiener bin ich, meine Ex-Lebensgefährtin verdient lediglich Azubi Gehalt.
Kann die Hausverwaltung jetzt vom Mietvertrag zurücktreten, wegen Veränderung der Voraussetzungen?
JA
Hi
teoretisch schon, da ja eine Sicherheit(Azubigehalt, ob das wohl dazu wirklich reicht ist fraglich) fehlt. Das Argument wäre das es ja jetzt geänderte Tatsachen gibt, bis hin zu vortäuschung falscher Tatsachen. wenn System dahinter gewesen wäre. Mein Tipp nicht lange rummahen und einfach die Wohnung übernehmen, da ihr schließlich nicht verheiratet wart und sowas immer eintreten kann. Nichts davon vorerst erwähnen und dann danach sagen das Ihr euch getrennt habt und du jetzt die Wohnung alleine stemmen würdest.
Gruß Peter
sofern kein vertrag rechtswirksam besteht, ist auch nichts zum zurück treten da. und wenn der vertrag von der HV bestätigt wurde, gibt es keinen rechtsgrund, wenn eine mietpartei aussteigt. eine kündigung durch eine mietparteie ist auch nicht möglich. allenfals möglich ist, dass die HV deine freundin aus dem MV entlässt.
Hallo, nein, der Vertrag ist unterzeichnet. Wenn Sie und Ihre Ex aber gemeinsam den Vertrag geschlossen haben, können Sie auch nur gemeinsam kündigen. Der Vermieter braucht eine einseitige Kündigung nicht akzeptieren. Sie können dann ggf. einen neuen Vertrag unterzeichnen. Das wäre jedenfalls die rechtliche Seite. Viele Grüße
Hallo,
Ich denke das der Vermieter keinen Grund hat die Wohnung zu verweigern, da ja Sie der Hauptverdiener sind.Fragen Sie bei der Hausverwaltung nach warum Sie den Mietvertrag noch nicht bekommen haben.Da Sie ja schon Kaution und Provision bezahlt haben ,haben Sie auch das Recht in die Wohnung einzuziehen.Er hat doch schließlich schon eine Sicherheit.Es kann höchstens vorkommen das Sie von der Hausverwaltung nochmals gefragt werden ob Sie sich die Wohnung alleine leisten können.
Gruß
monika61
Hi Tugaybay,
ich habe lange darüber nachgedacht, leider habe ich Dir keine verlässliche Antwort darauf geben. Klar, dass Du gestresst bist. So war das Ganze sicherlich nicht von Dir geplant.
Meine Gedanken gehen dahin, dass ich mich frage, warum die Hausverw. von dem Mietvertrag zurücktreten sollte. Solange Du mit Deinem Einkommen die Miete und Deinen Lebensunterhalt bestreiten kannst und auch sonst ein ordentliches und geregeltes Leben führst, besteht für die Hausverwaltung kein Anlass, sich Mehrarbeit aufzuhalsen. So würden wir jedenfalls in unserer Hausverwaltung reagieren.
Die Hausverwaltung hat bereits Arbeit und Kosten in diesen Mietvertrag investiert. Ich würde dort einfach mal anrufen und die Lage mit der Verwaltung besprechen und sogar darum bitten, den Mietvertrag nur auf Deinen Namen auszustellen, da sich bei Euch etwas geändert hat. Immerhin ist bereits die Kaution und die Maklerprov. gezahlt worden. Das müsste für die Hausverwaltung erstmal ausreichen.
Ich hoffe, ich konnte Dich ermutigen, offensiv auf die Hausverwaltung zu zugehen.
Gruß Toffi
Hallo,
rein rechtlich könnten Sie es schon. Aber spreche doch einfach mit dem Makler oder Vermieter. Ich denke die werden den Mietvertrag bestimmt ändern.
Gruß
Peter
Nein,
aber: grundsätzlich hat sie den Vertrag ja nicht unterschrieben. Das heißt er ist noch nicht zustande gekommen.
Mündliche Verträge gelten zwar auch, aber die sind schwieriger nachzuweisen.
Ich hatte eine ähnliche Situation. Aber habe darauf verzichtet den Vermieter zu verklagen. Wieso sollte ich unter solchen Umständen ein Mietverhältnis beginnen.
Die Maklerin hat uns dann eine andere Wohnung vermittelt, zu einer geringeren Courtage, da es ihr selbst peinlich war, wie der Vermieter gehandelt hat.
Frage: Wem habt ihr die Provision gezahlt? Der Verwaltung? Die darf nämlich in den meisten Fällen keine Provision verlangen. Die könnte man also zurückfordern.
Ansonsten ist Provision teilweise schon dann fällig, wenn ich nur von einem Wohnungsangebot erfahre.
Da muss man sich den Vertrag mit dem Makler genauer anschauen