Rücktritt des Vermieters wegen Schufa-Eintrag

Vor zwei Wochen wurde ein Mietvertrag unterschrieben. Der Umzug in die neue Wohnung sollte im Oktober erfolgen.
Von beiden Seiten war alles geklärt, beidseitig unterschrieben und in Ordnung.
Nun kam letzte Woche eine Anruf von der Vermieterin,
dass sie es sich anders überlegt hat und vom Mietvertrag zurücktreten.
Als Grund nannte sie, einen noch bestehenden Eintrag bei
der Schufa.

Ist dies rechtens und kann die Vermieterin so einfach per Telefon zurücktreten kann?

Und ist die Vermieterin ohne Absprache überhaupt dazu
berechtigt, sich Auskunft bei der Schufa einzuholen??

Hallo,

nein,ein einmal abgeschlossener Mietvertrag kann danach nur noch in der im Mietvertrag genannten Form gekündigt werden.
Und das ist im Regelfall schriftlich unter Einhaltung entsprechender Fristen.

Hallo,

generell bin ich da bei dir… jedoch wenn der M seine finaziellen Verhältnis wissentlich falsch in einer Selbstauskunft dargestellt hätte, käme möglicherweise eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung in Betracht.

Gruss HighQ

Ja, durchaus denkbar. Aber mit Sicherheit nicht telefonisch.

vnA

Sowieso nicht…

… was dann allerdings kein einfacher Rücktritt wäre, das geht dennoch nicht…

Nun kam letzte Woche eine Anruf von der Vermieterin,
dass sie es sich anders überlegt hat und vom Mietvertrag
zurücktreten.

Vor Vollzug des Mietverhältnisses (Einzug) wäre dies vertraglich vereinbar - was steht im MV?

Als Grund nannte sie, einen noch bestehenden Eintrag bei
der Schufa.

Ist dies rechtens

Aber ja - auf Nachfrage oder bei schriftlicher Selbstauskunft derart bedeutende Umstände zu verschweigen, wäre der Rücktrittsgrund :open_mouth:

und kann die Vermieterin so einfach per
Telefon zurücktreten kann?

Wirksam wäre eine schriftliche Willenserklärung. Kann ja noch kommen…

Und ist die Vermieterin ohne Absprache überhaupt dazu
berechtigt, sich Auskunft bei der Schufa einzuholen??

Weder berechtigt noch befähigt - aber Kenntnis über den schufa-Eintrag kann sie auch von der creditreform, deinem ehem. Vermieter, Arbeitgeber, Nachbarn usw. erfahren haben.
Und für eine Anfechtung des MV genügt der Grund, nicht, wie sie den herausbekommen hat.

G imager761

Hallo,

vielleicht solltest du erst einmal die anderen Einträge lesen…

-)