Ich würde gerne zu folgenden Fall wissen:
Vor zwei Wochen habe ich einen Mietvertrag unterschrieben. Der
Umzug in die neue Wohnung sollte im Oktober erfolgen.
Von beiden Seiten war alles geklärt, beidseitig unterschrieben
und in Ordnung.
Nun bekam ich letzte Woche einen Anruf von meiner Vermieterin,
dass sie es sich anders überlegt hat und vom Mietvertrag
zurücktreten.
Als Grund nannte sie mir, meinen noch bestehenden Eintrag bei
der Schufa.
Nun würde ich gerne wissen, ob dies rechtens ist und die
Vermieterin so einfach per Telefon zurücktreten kann.
Und ist die Vermieterin ohne Absprache überhaupt dazu
berechtigt, sich Auskunft bei der Schufa einzuholen (meiner
Meinung nach hat das eine nichts mit dem Anderen zu tun)
Um eine schnelle Antwort wäre ich euch sehr dankbar.