Rücktritt des Vermieters wegen Schufa-Eintrag

Ich würde gerne zu folgenden Fall wissen:

Vor zwei Wochen habe ich einen Mietvertrag unterschrieben. Der
Umzug in die neue Wohnung sollte im Oktober erfolgen.
Von beiden Seiten war alles geklärt, beidseitig unterschrieben
und in Ordnung.
Nun bekam ich letzte Woche einen Anruf von meiner Vermieterin,
dass sie es sich anders überlegt hat und vom Mietvertrag
zurücktreten.
Als Grund nannte sie mir, meinen noch bestehenden Eintrag bei
der Schufa.

Nun würde ich gerne wissen, ob dies rechtens ist und die
Vermieterin so einfach per Telefon zurücktreten kann.
Und ist die Vermieterin ohne Absprache überhaupt dazu
berechtigt, sich Auskunft bei der Schufa einzuholen (meiner
Meinung nach hat das eine nichts mit dem Anderen zu tun)

Um eine schnelle Antwort wäre ich euch sehr dankbar.

Hallo, sie haben einen Vertrag. Mann unterschreibt einen Vertrag um genau das zu vermeiden. Sie benötigen einen Anwalt.

Sofern der Mietvertrag von beiden Seiten unterschrieben ist, kann der Vermeiter nicht ohne weiteres vom Vertrag zurücktreten. Sollten Sie jedoch negative Tatsachen verschwiegen habe, nach denen man Sie vor der Unterezichnung des Vertrages durch den Vermieter gefragt hat, so könnte man daraus schließen, dass Sie den vermieter arglistig getäuscht haben und dadurch den Mietvertrag eben unter Vorspiegelung falscher Tasachen erschlichen haben. Das wäre ein Straftatbestand und könnte zur Nichtigkeit des geschlossenen Vertrages führen. Sofern Sie sich insoweit nichts vorzuwerfen haben, können Sie selber den Weg zum Gericht zur Klärung beschreiten.

Hallo,
normalerweise solltest Du bereits bei der Selbstauskunft den Eintrag bei der Schufa angeben. Wenn Du das nicht getan hast, dann hast Du natürlich jetzt das Problem wie von Dir geschildert. Die Vermieterin kann selbstverständlich wegen dieses Falles vom Vertrag zurücktreten. Ob sie die Auskunft bei der Schufa berechtigt oder unberechtigt eingeholt hat ist diesbezüglich unrelevant.

Gruß
Udo

wenn du eine selbstauskunft ausgefüllt hast, in welcher bestimmte informationen unzutreffend sind und der vermieterin mit einer unterschrift erlaubt hast in deine schufa zu blicken und der schufaeintrag was fürchteliches ist, so kann das schon sein, dass die vermieterin recht bekommt, wenn der MV unter falschen voraussetzungen zustande kam. fernmündlicher rücktritt vom MV geht allerdings nicht, sie muss schon schriftlich mitteilen, was sie dazu bewegt. bei schufa solltest du anfragen, wer dich angefragt hat in infrage stellen, dass die vermieterin überhaupt autorisiert wurde.

Also eine Selbstauskunft habe ich nicht unterschrieben nur mein Mietvertrag . Habe mir den auch nochmal genau durchgelesen und da steht auch nichts in der gleichen drin. Die Vermieterin hat mich nur gefragt ob sonst finaziell alles in Ordnung wäre, meine Zahlung läuft bei der schufa und ist in zehn Monaten auch Geschichte. Möchte sowas auch nie wieder haben denn dadurch hat man wirklich nur Ärger und muss sowas wie jetzt auch nicht mehr mitmachen.
Ich bedanken mich für die tollen und hilfreichen Tips bei allen die mir schon geantwortet haben…!!!

Mfg Mimim

Hi
definitiv NEIN das darf Sie nicht. Auch Sie muß sich an einen Vertrag halten.
Gruß Peter

Ja, dazu hat ein Vermieter leider das Recht, denn er ist in diesem Fall geschützt vor Mietnomaden.
Du kannst jedoch nach ablauf von 2 Jahren den Schufaeintrag löschen lassen.
Es ist aber auch ersichtlich, ob die Schulden zurückbezahlt wurden, oder ob es öfter Schwierigkeiten gab.