Rücktritt durch die PKV

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage und hoffe, dass mir jemand helfen kann. Ich bin selbständig habe im Mai 2007 zur PKV gewechselt. Jetzt hat die PKV mir vor einem Monat mitgeteilt, dass ich wohl die Obliegenheitspflicht verletzt habe.

Ich habe bei Ärzten Attests eingeholt und alles vorgelegt, trotzdem wurde jetzt der Rücktritt erklärt. Ich will das gar nicht so ausschweifend erklären, ich will jetzt ehrlich gesagt auch nur noch meine Ruhe. Seit einem Monat hör ich nur noch PKV und kümmere mich um Dinge, anstatt in meinem Geschäft zu sitzen… :o)

Meine Frage ist: Was bedeutet eigentlich genau ein Rücktritt durch die PKV? Was ist mit den Leistungen und Beiträgen? Und noch wichtiger: wer versichert mich denn jetzt? Meine Bearbeiterin bei der PKV sagte mir, dass mich jetzt „niemand mehr versichern wird, bis an mein Lebensende…“. Klingt doch erstmal umwerfend, oder?!

Bitte um Hilfe!

Vielen Dank und einen guten Rutsch ins neue Jahr!!
Nadine

Hallo

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage und hoffe, dass mir jemand helfen
kann. Ich bin selbständig habe im Mai 2007 zur PKV gewechselt.
Jetzt hat die PKV mir vor einem Monat mitgeteilt, dass ich
wohl die Obliegenheitspflicht verletzt habe.

Ich habe bei Ärzten Attests eingeholt und alles vorgelegt,
trotzdem wurde jetzt der Rücktritt erklärt. Ich will das gar
nicht so ausschweifend erklären, ich will jetzt ehrlich gesagt
auch nur noch meine Ruhe. Seit einem Monat hör ich nur noch
PKV und kümmere mich um Dinge, anstatt in meinem Geschäft zu
sitzen… :o)

Meine Frage ist: Was bedeutet eigentlich genau ein Rücktritt
durch die PKV? Was ist mit den Leistungen und Beiträgen?

Deine Beiträge sind wech und versichert biste auch nicht mehr…
ganz einfach…
wie das mit Neuversicherung ist, wird dir sicher noch jemand erklären können

Und

noch wichtiger: wer versichert mich denn jetzt? Meine
Bearbeiterin bei der PKV sagte mir, dass mich jetzt „niemand
mehr versichern wird, bis an mein Lebensende…“. Klingt doch
erstmal umwerfend, oder?!

Lösungsansatz: Mach mal 2 Monate HIV,dann biste wieder gesetzlich versichert…dann kannste dich dort weiter freiwillig versichern…

Bitte um Hilfe!

büdde büdde

Vielen Dank und einen guten Rutsch ins neue Jahr!!
Nadine

LG
Der Mikesch

Deine Beiträge sind wech und versichert biste auch nicht
mehr…
ganz einfach…

Wie gewohnt falsch!

Der Vertrag wird rücktabgewickelt. Beiträge mit Leistungen + sonstigen Kosten verrechnet. Wer den Überschuss hat, bekommt noch was.

Mikesch, lass es doch auf Gebieten, wo Du kein Ahnung hast. Den Fragenden tust Du keinen Gefallen mit Deinen Pseudowissen!

Guten Rutsch, ich geht mit 39°C Fieber ins Bett und komme erst nächstes Jahr wieder.

Hallo Nadine,

erstmal hat die PKV das Recht vom Vertrag zurück zutreten, da du bei Antragstellung etwas absichtlich oder unbewust nicht angegeben hast. Wäre zum Zeitpunkt der Antragsannahme dieser Umstand bekannt gewesen, hätte die Versicherung dich nicht angenommen, also kein Versicherungsschutz oder halt ein Zuschlag. Wie ist denn Vertrag zu Stande gekommen. Das mit dem nicht mehr Versichern stimmt nicht, das kommt auf deine Umstände an ( Krankheit ) sowie vom Berater, falls ein neuer Antrag gestellt wird sollte dieses auf jeden Fall erklärt werden, nicht verschweigen. Meine Erfahrung ist dann das ein neuer Versicherer mit sich reden lässt.

Guten Rutsch wünscht Dir

Rentenex.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

owT

Danke owT
.

Hallo Berndhard,

erstmal hat die PKV das Recht vom Vertrag zurück zutreten, da
du bei Antragstellung etwas absichtlich oder unbewust nicht
angegeben hast. Wäre zum Zeitpunkt der Antragsannahme dieser
Umstand bekannt gewesen, hätte die Versicherung dich nicht
angenommen, also kein Versicherungsschutz oder halt ein
Zuschlag.

oder mit befristetem Zuschlag oder Ausschluss - geht ja auch.
Die Sachbearbeiterin der PKV strotzt ja vor emotionaler Intelligenz, Nächstenliebe und Fachkenntnis. Wie so oft gilt: Wenn man keine (wenig) Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten.

Also Nadine,
auch wenn Du das Wort PKV nicht mehr hören kannst, solltest Du schnellstmöglich, und damit meine ich SOFORT, also morgen früh, Kontakt zu anderen PKV-Gesellschaften, deren Vertretern oder Maklern aufnehmen, die für Dich innerhalb weniger Tag die Versicherbarkeit bei einem anderen PKV-Unternehmen klären können. Jeder Tag ohne Versicherung ist ein unglaubliches finanzielles Risiko, dass Dir den Ruin schneller beifügen kann als ein paar Stunden nicht im Geschäft zu sitzen!

Sollten neben den bereits vorhandenen gesundheitlichen Risiken noch weitere hinzukommen, kann es wirklich eng werden. Davon abgesehen wirst Du zum 01.01.2009 im Notfall im Basistarif der PKV zwangsversichert - das ist sicherlich eine bessere Wahl als nicht versichert zu sein, aber eine deutlich schlechtere, als sich jetzt um einen Tarif zu kümmern, der angemessene Leistungen hat.

Also: Ran an’s telefon! Schnell! Bitte!!! In Deinem eigenen Interesse!!

Frank Wilke

Hallo Cassismann,

soweit ich das sehe, wurde nur der Rücktrittt nach § 16 erklärt, nicht die Anfechtung nach § 40 VVG.

Es erfolgt also keine Rückabwicklung, sondern der Versicherungsschutz endet an dem Tag, an dem der Versicherte das Rücktrittsschreiben erhalten hat (§ 20 VVG).

Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Versicherer für Versicherungsfälle, die mit dem Rücktrittsgrund nicht im ursächlichen Zusammenhang stehen, leistungspflichtig (§ 21 VVG).

Eine Verrechnung von Beiträgen und Leistungen erfolgt hier nicht. Lediglich die Leistungen für Versicherungsfälle, die den Rücktritt ausgelöst haben, bzw. Krankheiten, die in ursächlichem Zusammenhang mit der verschwiegenen Krankheit stehen, sind zurückzufordern.

(alle Angaben zu §§ und Aussagen betreffen noch das alte VVG)

Schöne Grüße, Bernhard.

Hi!

soweit ich das sehe, wurde nur der Rücktrittt nach § 16
erklärt, nicht die Anfechtung nach § 40 VVG.

Keine Ahnung, meine Glaskugel ist leider defekt :wink:

Fakt ist aber, so einfach wie Mikesch es macht, ist es leider nicht.

Hallo Cassie

Hi!

soweit ich das sehe, wurde nur der Rücktrittt nach § 16
erklärt, nicht die Anfechtung nach § 40 VVG.

Keine Ahnung, meine Glaskugel ist leider defekt :wink:

Du hättest dir auch Weihnachten neue Glaskugel bestellen sollen…meine neue funktioniert :wink:

Fakt ist aber, so einfach wie Mikesch es macht, ist es leider
nicht.

wahrscheinlich doch:wink: warum einfach wenns auch komplizert geht…

LG
Mikesch

Hallo zusammen,

hallo,

Und
noch wichtiger: wer versichert mich denn jetzt? Meine
Bearbeiterin bei der PKV sagte mir, dass mich jetzt „niemand
mehr versichern wird, bis an mein Lebensende…“. Klingt doch
erstmal umwerfend, oder?!

Seit Mitte 2007 gibt es für PKV-Unternehmen eine Aufnahmeverpflichtung
Personen, die der PKV zuzuordnen sind, (dies sind z.B. Personen, die derzeit keinen Krankenversicherungsschutz haben, nicht versicherungspflichtig in der GKV sind und letztmals in einer PKV versichert waren)nach einem Standardtarif zu
versichern. Dieser Tarif ist zwar grundsätzlich nicht empfehlenswert,
aber besser als kein Versicherungsschutz.
Gruß und viel Erfolg
joerg koenig

Hallo Nadine,

Ich habe bei Ärzten Attests eingeholt und alles vorgelegt,
trotzdem wurde jetzt der Rücktritt erklärt.

Das versteh ich nicht. Aus welchem Anlaß hat die Versicherung Monate nach Vertragsabschluß plötzlich die Obliegenheiten nachgeprüft? Das machen die doch nicht einfach so. Und was werfen sie Dir genau vor, wenn Du doch „alles vorgelegt“ hast?

Gruß Klaus