Rücktritt Ferienwohnung ohne AGB

Es wird eine Ferienwohnung au bestimmte Zeit vermietet. (hier vom Dez.13 - März 14)
für diese Wohnung wurde extra für den Mieter ein Gefrirschrtank gekauft, und einen Montat zuvor frei gehalten)
Es gibt keine AGB, der Vertrag ist von  -  bis privat.
Die Zahlungen sind geleistet.
Der Mieter tritt 3 Tage vor Antritt wegen Krankheit zurück.
Nun verlangt er sein gesamtes Geld zurück.
Der Vermieter mußte hingegen andere Bewerber absagen.
Was darf der Vermieter behalten? Der möchte auch rechtlich abgesichert sein…
Wie ist das, wenn er einen neuen Miter für diese, oder kürzere Zeit findet?

Hallo!

Nein, er kann nichts zurück verlangen.

Allenfalls die Aufwendungen, die der Vermieter durch die Nichtnutzung einspart.
Also wenn er z.B. gleich einen Mieter findet, der aber nur 2 Monate mieten will.
Dann muss das entsprechend verrechnet werden.
Also Miete für 1 Monate zurückzahlen.
Oder bei Hotel/Pension, die Kosten, die der Hotelier durch nichtgenutzten Service einspart, also Verpflegung,Reinigung,Heizung usw.
Beim Ferienhaus ?

Aber der Vermieter muss m.E. überhaupt keinen Nachmieter suchen. Er ist nicht verpflichtet den „Schaden“ des Mieters klein zu halten durch eigenes Tun.

Es gilt m.E. sinngemäß der § 537 BGB ,Abs. 1
http://dejure.org/gesetze/BGB/537.html

MfG
duck313