Liebe/-r Experte/-in,
meine Eltern haben aufgrund ihres Alters ihr Haus verkauft. Der Termin beim Notar war bereits, der Käufer hat unterdschrieben, hat alledings ein Rücktrittsrecht bis einschließlich 31.03. gehabt. Nach Unterzeichnung des Kaufvertrages beim Notar, hat der Verkäfer bereits aud dem Grundstück meiner Eltern diverse Maßnahmen wie Bäume fällen, Abriss der Garage etc.vorgenommen. Kurz vor Ablauf der Rücktrittsfrist bekamen meine Eltern ein Schreiben vom Anwalt des Käufers, daß dieser um Aufschub der Zahlungsfrist und um Aufschub des Rücktrittsrechts bis 23.04.2010 beantragt hat, sollten meine Eltern nicht darauf eingehen, würde der Käufer vom Kauf zurücktreten - Begründung: Die Finanzierung mit der Bank würde nicht klappen. Meine Eltern lehnten eine Verlängerung ab und am 03.04. erhielten Sie dann vom Anwalt des Käufers das Schreiben das er vom Kauf zurückgetreten wäre. Meine Frage ist nun, kann er das überhaupt und was ist mit den Baumaßnahmen/Schäden die er schon auf dem Grundstück angerichtet hat??? Ich wäre für eine schnelle Antwort sehr dankbar. Gruss, ribald1812
Hallo!
leider kann ich da auch nicht wirklich weiterhelfen. Ich weiß nur, das es bei uns so war, dass wir nach Unterzeichnung überhaupt keine Gelegenheit mehr hatten, zurück zu treten, der Vertrag war geschlossen. Neu ist mir das eingeräumte Rücktrittsrecht - ich wusste nicht, dass es sowas beim Hausverkauf überhaupt gibt. Die getroffenen Maßnahmen hätte der Käufer meines Erachtens gar nicht machen dürfen, da das Eigentum erst übergeht mit der Bezahlung, solange bleiben Ihre Eltern Eigentümer, es sei denn Ihre Eltern hätten ausdrücklich eingewilligt. Mehr kann ich dazu leider auch nicht sagen, ich hoffe, es hat wenigstens etwas geholfen! Lg
M. Thannen
Notar und Anwalt
Hallo,
es sind zwei Dinge zu trennen.
Ob das Rücktrittsrecht wirksam ausgesprochen wurde, sollte der Notar klären. Dazu ist er da und hat Geld bekommen.
Ist der Rücktritt ok, dann muss der Schaden geregelt werden. Der ist, wenn man richtig rechnet, erheblich. Den Garten fachgerecht wieder richten lassen, Garage wieder aufbauen usw. abgesehen vom ideellen Schaden (die geliebten Bäume, wenn die Eltern nun doch weiter drin wohnen…)
Erstmal kann man versuchen, miteinander zu reden. Vielleicht zahlt es ja seine Versicherung. Aber da er sich schon von einem Anwalt vertreten lässt, ist eine einfache, gütliche Einigung kaum zu erwarten.
Dass der Schaden auf dem Grundstück ein Unrecht des Fast-Käufers ist, scheint klar. Unklar ist, warum er dort schon gewütet hat bzw wüten durfte. Eventuell beruft er sich auf mündliche Absprachen, die ihm das erlaubten. Oder dass es stillschweigend gebilligt wurde. Obs nun stimmt oder nicht.
Gegen einen Anwalt wird man sich mit Laien-Argumentation schwer tun. Da braucht man auch einen. Für sowas gibts die.
Gruß
N.F.
PS Das ist keine Rechtsberatung, sondern meine persönliche unjuristische Meinung
aus rechtlichen Gründen kann ich leider nicht konkret auf Ihren persönlichen Fall eingehen, sondern nur allgemein antworten:
Nach Ablauf der Rücktrittsfrist ist ein Rücktritt nur noch aufgrund eines gesetzlich vorgesehenen R. möglich (z.B. unvollständige/verspätete Lieferung o.ä.). Beim Rücktritt muss der ges. Vorgang rückabgewickelt werden, bei Sachbeschädigung oder Verlust folgt Schadenersatzpflicht. Als jur. Laie sollten Sie unbedingt anwaltliche (oder amtliche Beratungs-) Hilfe in Anspruch nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
H.G.
Bin Versteigerer und kein Fachanwalt für Immobilienrecht.