Der Kassier (gehört lt. Satzung zum Vorstand) eines gemeinnützigen Vereins möchte aus diversen Gründen (wg. persönlicher Differenzen und zeitlichem Mangel) zurücktreten.
Grundsätzlich kann ja jederzeit zurück getreten werden.
Was ist allerdings die ominöse „angemessene Frist“, so dass der Rücktritt nicht zu einem „Rücktritt zur Unzeit“ wird?
Vielen Dank im Voraus.