Rücktritt Kassier - angemessene Frist?

Der Kassier (gehört lt. Satzung zum Vorstand) eines gemeinnützigen Vereins möchte aus diversen Gründen (wg. persönlicher Differenzen und zeitlichem Mangel) zurücktreten.

Grundsätzlich kann ja jederzeit zurück getreten werden.

Was ist allerdings die ominöse „angemessene Frist“, so dass der Rücktritt nicht zu einem „Rücktritt zur Unzeit“ wird?

Vielen Dank im Voraus.

Hallo,

grundsätzlich kann der Kassierer natürlich jederzeit zurück treten, allerdings wäre es von Vorteil, wenn er damit bis zur nächsten Mitgliederversammlung warten könnte. Dann kann er dort auch während seiner offiziellen Amtszeit sein Amt niderlegen.
Sollte das jetzt sofort passieren, übernimmt entweder der 2. Kassierer, falls vorhanden oder es wird jemand kommissarisch eingesetzt, da das nun mal ein sehr wichtiger Posten im Vorstand ist.

VG
Ulrike

weiss ich leider auch nicht, sorry

Hallo,

wenn einer keine Zeit oder keine Lust mehr hat, ist es in der Regel besser, wenn er sofort aufhört, aber seine Aufgaben trotzdem ordungsgemäß übergibt.
Wenn er mit dem Verein verbunden war, wird er sicherlich für ein bestimtme Zeit den Nachfolger unterstützen.

Angemessen sind z.B. bei Rechtsstreitigkeiten schon 14 Tage.

Da es sich sicherlich um ein Ehrenamt handelt, kann man keinen dazu zwingen. Die elegantere Lösung für den Kasasier wäre jedoch, bis zur Wahl durchzuhalten. So kann man eine Nachfolger suchen und einarbeiten.

Der Kassier fühlt sich dem Verein ggü. leider gar nicht mehr verbunden, besitzt aber dennoch den Anstand, nicht sofort alles hinzuschmeißen. Allerdings hält sich das Engagement natürlich in Grenzen.

Vielen Dank für den Hinweis mit den 14 Tagen. Also wäre ein Rücktritt zum 31.12. angemessen.

Einen Nachfolger zu finden wird sich für den Verein vermutlich als sehr schwierig erweisen, da der aktuelle Kassier sich auch nur mehr oder minder zu den Amt hat überreden lassen.

Hallo tiama,

das ist natürlich ärgerlich. Da diese Fkt. meist ehrenamtlich sind und in den Satzungen für „vorzeitigen“ Austritt aus dem Vorstand i.d.R. keine „Strafen“ vorgesehen sind, kann man da kaum was machen. Moralisch natürlich zutiefst verurteilenswert, müsst ihr schnellstens eine Vorstandsmitglied als Kssierer einsetzen oder einen neuen kooptieren.
Als angemessen würde ich in diesem Fall halten, dass die Zeit gefinden werden muss, alle Finanzunterlagen in einwandfreiem Zustand und vollständig zu übergeben. Tut der „alte“ das nicht, würde ich zivilrechtliche Rechtsschritte androhen, denn als Kassierer (oft sogar Stv. mit Eintrag im Vereinsregister) kommt er da nicht auf die „unsaubere“ Tour raus.
Also, schnell einen neuen Kassierer finden und zügig die Übergabe (6 Augen-Prinzip) regeln.
Gruß
Peter

Hallo Tiama,
es gehört sich als scheidender Kassier das Geschäftsjahr abzuschließen. Auch die Meldungen an das Finanzamt sind noch zu erledigen. Es ist ein schöner Zug, wenn du mithilfst einen Nachfolger zu finden. Diesen solltest du dann mindestens drei Monate mit Rat und Tat zur Seite stehen, persönliche Gründe sollten dabei in den Hintergrund treten.
Der neue Kassier übernimmt mit dem Einverständnis des Vorstands interimsmäßig ab dem 01.01. das Amt, bei der Mitgliederversammlung 2013 sollte er dann gewählt werden.
Mit dieser Wahlentscheidung der Mitglieder endet deine Zeit offiziell und du hast nur noch für das Vergangene aus deiner Amtszeit zu haften.
Ein Personalwechsel im laufenden (Geschäfts-) Jahr sollte vermieden werden, ist jedoch zulässig.
Das primitive hinschmeissen ab sofort (Unzeit), ist zwar möglich, sollte jedoch vermieden werden.
Der Vorstand sollte frühzeitig über ein beabsichtigtes Ende der Tätigkeit informiert werden, bzw. sein.
Gruß Marcel

Vielen Dank,

aber die Frage bezog sich eigentlich nur auf das Thema „zur Unzeit“.

Wenn der amtierende Kassier nun zum 31.12. zurücktreten möchte, und das auch tut, wäre das Geschäftsjahr ja abgeschlossen. Meldungen an das Finanzamt kann der Kassier 2012 dann allerdings gar nicht mehr machen, da diese ja erst nach Ablauf des Geschäftsjahres erfolgen können (jährliche Steuererklärung). Er hat dann durch den Rücktritt ja keinerlei Befugnis dazu.

Vielen Dank.

Gibt es zu diesen Rechtstreitigkeiten auch öffentlich(Internet) einsichtbare Urteile?!

Hallo,

ich habe beruflich immer wieder mit Anwälten etc. zu tun. Und da sind die 14 Tage angemessen.
Wenn eine ehrenamtliche Person nichts mehr machen will, was soll man dagegen tun?

Vielen Dank.

Gibt es zu diesen Rechtstreitigkeiten auch
öffentlich(Internet) einsichtbare Urteile?!

Hallo Tiama,
wenn du zum 31.12 den Schnitt machst ist deine Aussage korrekt. Um jedoch einen möglichst weichen Übergang zum neuen Kassier zu gestalten, habe ich ja eine „gemeinsame Zeit“ vorgeschlagen, in der ein Nachfolger ab dem 01.01. durch Beschluss des Vorstandes die Finanzen bis zur Mitgliederversammlung interimsmäßig alleinverantwortlich führt. Die Meldung an das Finanzamt muss der neue Kassier machen. Es ist für Ihn jedoch einfacher, wenn der Verantwortliche der Buchhaltung 2012 noch ein bisschen (menschlich) zur Seite steht. Denn der bisherige Kassier steht auch bis zum 31.12.2012 dem Verein und dem Finanzamt in Verantwortung und Rechenschaft gegenüber.
Es gibt die fiskal-juristische Seite mit dem Schnitt vom 31.12. zum 01.01. und es gibt eine menschliche Seit, welche trotz Differenzen mit etwas Großmut betrachtet und gelebt werden sollte. Das Ende ist absehbar und die Übergabe für einen Neuanfang ist erfolgt. Ein Wechsel zur Jahreswende ist keinesfalls eine Unzeit, sondern genau richtig (Kalenderjahr = Geschäftsjahr).
Der Vorstand kann durch Beschluss für die Übergangszeit bis zur Mitgliederversammlung auch zwei Kassierer unterschriftsberechtigt darstellen. Wobei der bisherige für die Geschäfte bis einschließlich 31.12. verantwortlich, und Infolge dem auch gegenüber dem Finanzamt bei Abgabetermin in 2013 zeichnet, und der neue Kassier ab dem 01.01.2013 für die Buchhaltung verantwortlich zeichnet.
Gruß Marcel