Rücktritt Kassierer - angemessene Frist?

Der Kassierer (gehört lt. Satzung zum Vorstand) eines gemeinnützigen Vereins möchte aus diversen Gründen (wg. persönlicher Differenzen und zeitlichem Mangel) zurücktreten.

Grundsätzlich kann ja jederzeit zurück getreten werden.

Was ist allerdings die ominöse „angemessene Frist“, so dass der Rücktritt nicht zu einem „Rücktritt zur Unzeit“ wird?

Vielen Dank im Voraus.

Moin, tiama,

Was ist allerdings die ominöse „angemessene Frist“, so dass
der Rücktritt nicht zu einem „Rücktritt zur Unzeit“ wird?

genau das, was Du da sagst: Ein nebelhafter Begriff, den ich noch in keinem Paragrafen gefunden habe.

In Schadenersatzprozessen mag sowas von Anwälten vorgetragen werden, um alles noch viel schlimmer zu machen. Ansonsten gilt, dass der restliche Vorstand die Aufgaben eines zurückgetretenen Vorstandsmitgliedes übernehmen muss.

Ganz nebenbei gesagt: Der Kassierer sitzt im Supermarkt an der Kasse; der für die Finanzen im Verein Verantwortliche heißt Kassier.

Gruß Ralf

Hallo,

meine Schuld, im Titel stand „Kassier“, im Text „Kassierer“, dachte, das im Titel sei ein Schreibfehler.

VG
EK