Rücktritt Kaufvertrag

Hallo zusammen!
Ich habe eine generelle Frage zum Rücktritt / Sonderrücktrittsmöglichkeiten von Kaufverträgen (Küche oder Möbel).
Angenommen, nach der mündlichen und schriftlichen Vereinbarung über einen Hauskauf aber noch vor notarieller Besiegelung hat der potentielle Hauskäufer einen Küchenvertrag unterzeichnet. Während des Notartermins entscheidet sich der Hausverkäufer um und verkauft nicht. Hat in dieser Situation der Käufer die Möglichkeit, von dem Kaufvertrag über die Küche (5 Tage nach Vertragsschluss) zurückzutreten?
Danke, Sabine.

Moin!

Ich habe eine generelle Frage zum Rücktritt /
Sonderrücktrittsmöglichkeiten von Kaufverträgen (Küche oder
Möbel).

Gibt es die bei Kaufverträgen?

Angenommen, nach der mündlichen und schriftlichen Vereinbarung
über einen Hauskauf aber noch vor notarieller Besiegelung hat
der potentielle Hauskäufer einen Küchenvertrag unterzeichnet.
Während des Notartermins entscheidet sich der Hausverkäufer um
und verkauft nicht. Hat in dieser Situation der Käufer die
Möglichkeit, von dem Kaufvertrag über die Küche (5 Tage nach
Vertragsschluss) zurückzutreten?

Was steht denn im Kaufvertrag der Küche?

Der Kauf einer Küche ist imhO nicht gebunden an den Hauskauf, sondern erfolgt separat.
Die Küche könnte ja auch für die aktuelle Wohnung sein.

Warum also sollte ein Kaufvertrag nicht gültig sein?

Was genau steht denn im Kaufvertrag zum Thema Stornierung/Auflösung?

Ich verstehe nicht, warum eine Unterschrift unter einen Vertrag heutzutage nicht mehr gültig sein soll, genau dafür werden doch Verträge gemacht. Und genau deshalb überlegt man sich doch vorher, ob man etwas unterschreibt oder eben wartet - bspw. bis der Hauskauf wasserdicht ist.

IANAL

Gruß, Fo

http://www.moebel-tipps.de/Ruecktritt_vom_Kaufvertra…

Danke für den hilfreichen Link!