Wir wollten eine Eigentumswohnung kaufen, hatten schon einen Notartermin und einen Vertragsentwurf. Jetzt hat uns der Verkäufer abgesagt, da er angeblich in die Spekulationssteuer fällt. Wer muß jetzt an den Notar den Vertragsentwurf bezahlen? Wir wären ja zum Notartermin erschienen und hätten ja gekauft. Es gibt Zeugen hierfür.
Hallo Elfie,
wer hat den Kaufvertragsentwurf in Auftrag gegeben?
Gruß
Tessa
Der Makler oder Verkäufer, ich aufjedenfall nicht.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi Elfie,
mich hat mal ein Notar wegen genau so einer Geschichte verklagt (und die Klage anschließend zurückgenommen!). Mit anderen Worten: der Notar darf sich an den Verkäufer halten.
So long
Tessa
Hi Elfie,
zunächst einmal muß derjenige die Notarrechnung bezahlen, der den Notar beauftragt hat.
Er kann dann eventuell von dem Verkäufer, der den Termin kurzfristig und gebührenpflichtig abgesagt hat, Schadenersatz verlangen.
Gruß,
Francesco