Mal angenommen, jemand stellt als Geschäftsmann über das Internet eine Anfrage wegen eines Kopierers (gebraucht, Gewährleistung 6 Monate).
Prompt käme ein Rückruf und der Hinweis, dass der Auftrag sofort unterschrieben werden müsste, da ab dem nächsten Tag keiner mehr im Büro ist und sich die Lieferung ansonsten bis ca. Mitte Januar verzögern würde.
Obwohl er ein Geschäftsmann ist - lässt er sich unter Zeitdruck dazu bringen, den Auftrag per Fax unterschrieben zurück zu senden.
Angenommen, es wäre auf den 2 DIN A4 Seiten Fax irgendwo vermerkt, dass man bei Rücktritt 15 % des Kaufpreises (gehört da auch der Versand dazu???) zahlen muss.
Noch einmal: Die Anfrage erfolgt über das Internet, die Bestellung per Fax.
Gleich am Nachmittag storniert der Geschäftsmann die Bestellung, da er von dem Hersteller erfahren musste, dass es für den Kopierer gar keine Ersatzteile mehr gibt.
Der Verkäufer besteht nun auf die 15 % Ersatzleistung, da der Kopierer reserviert wurde und gleichzeitich dieses Gerät anderen Kunden verweigert wurde.
Muss der Geschäftsmann nun wirklich die 15 % bezahlen?