Hallo,
folgender Sachverhalt:
Person A hat über Ebay Kleinanzeigen einen Roller verkauft
" hätte einen Roller … zu verkaufen. Erstmal der Mangel: Tacho defekt!
Positive Sachen: Vergaser frisch gereinigt, neue Zündkerze, neue Spiegel, hat 9800 km drauf. Fährt wie ne eins. Preis 350 VHB"
Person B rief an und hat gebeten den Roller zu reservieren, er würde ihn nehmen. Person A ist Person B dann mit 50 € entgegengekommen, da diese sich noch ein Rollerschild zulegen wollte.
Person A und B haben sich getroffen, Person B hat das Schild gekauft und ist den Roller Probe gefahren. Es war alles in Ordnung!
Kaufvertrag wurde gemacht. Leider hat Person A nicht drauf geachtet das die Sa
chmängelhaftung ausgeschlossen wird.
Am Abend kam dann eine SMS in der Person B Person A mitteilte, das der Roller nicht lief.
Das hat Person A sehr verwundert da ein paar Stunden vorher alles ok war.
Nun kam ein Brief, indem Person B erklärte das Person A den Mangel beseitigen soll oder Person B tritt vom Kaufvertrag zurück, da der Roller nicht funktionsfähig sei und nach 20-40 min ausgehen würde. Und das Person A sämtliche Anwaltskosten und die Rollerschildkosten tragen muss.
- Hat Person A keine Ahnung wie der Mangel beseitigt werden soll
- Hat Person A das Geld gar nicht mehr
Wenn Person A den Rücktritt akzeptiert, kann Person A das Geld dann in Raten an Person B zurück zahlen?
Bei Person A lief der Roller 1A. Ok, er ist auch schon 17 Jahre alt, da kann schon mal was vorkommen.
Person A möchte sich wirklich gütlich einigen. Hat zwar eine Rechtsschutz, aber muss ja nicht sein. Obwohl Person A sich wirklich keiner Schuld bewusst ist.
Wie verfährt Person A den jetzt am besten?
Danke schonmal für die Antworten!