Rücktritt Kaufvertrag. Wie reagieren?

Hallo,

folgender Sachverhalt:

Person A hat über Ebay Kleinanzeigen einen Roller verkauft

"  hätte einen Roller … zu verkaufen. Erstmal der Mangel: Tacho defekt!
Positive Sachen: Vergaser frisch gereinigt, neue Zündkerze, neue Spiegel, hat 9800 km drauf. Fährt wie ne eins. Preis 350 VHB"

Person B rief an und hat  gebeten den Roller zu reservieren, er würde ihn nehmen. Person A ist Person B dann mit 50 € entgegengekommen, da diese sich noch ein Rollerschild zulegen wollte.

Person A und B haben sich getroffen, Person B hat das Schild gekauft und ist den Roller Probe gefahren. Es war alles in Ordnung!
Kaufvertrag wurde gemacht. Leider hat Person A nicht drauf geachtet das die Sa
chmängelhaftung ausgeschlossen wird.

Am Abend kam dann eine SMS in der Person B Person A mitteilte, das der Roller nicht lief.
Das hat Person A sehr verwundert da ein paar Stunden vorher alles ok war.

Nun kam ein Brief, indem Person B erklärte das Person A den Mangel beseitigen soll oder Person B tritt vom Kaufvertrag zurück, da der Roller nicht funktionsfähig sei und nach 20-40 min ausgehen würde. Und das Person A sämtliche Anwaltskosten und die Rollerschildkosten tragen muss.

  1. Hat Person A keine Ahnung wie der Mangel beseitigt werden soll
  2. Hat Person A das Geld gar nicht mehr

Wenn Person A den Rücktritt akzeptiert, kann Person A das Geld dann in Raten an Person B zurück zahlen?

Bei Person A lief der Roller 1A. Ok, er ist auch schon 17 Jahre alt, da kann schon mal was vorkommen.

Person A möchte sich wirklich gütlich einigen. Hat zwar eine Rechtsschutz, aber muss ja nicht sein. Obwohl Person A sich wirklich keiner Schuld bewusst ist.

Wie verfährt Person A  den jetzt am besten?
Danke schonmal für die Antworten!

Moin,

Person A bestreitet, dass der Sachmangel (so es denn überhaupt einer ist) schon bei Gefahrenübergang vorgelegen hat und fordert hierfür Beweise. Bleiben diese aus dürfte es für den Käufer schwierig werden, sein Geld zurück zu erhalten. Hat der Käufer allerdings tatsächlich einen Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag, muss auch sofort die komplette Summe zurückerstattet werden.

Gruß

TET