Rücktritt Kaufvertrag

Guten Tag.

Ein Kunde bestellt am 16. September 2007 über das Internet Waren, bekommt eine sofortige Bestellbestätigung. In den AGBs steht: „Mit Ihrer Bestellung geben Sie ein bindendes Angebot ab; dieses Angebot wird durch uns angenommen, sofern und sobald wir dem Angebot eine Bestellnummer zuteilen“. Bis heute wurde nicht abgebucht, nicht geliefert. Ebenso kamen auf mehrere Mails und Anrufe keine Rückmeldungen. Hat der Kunde jetzt das Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag? Wie ist es möglich, die persönlichen Daten -Anschrift, Bankdaten- löschen zu lassen? Gibt es irgendwelche Rechtsvorschriften für solche Fälle?

Vielen Dank für Ihre Antworten im Voraus.

Guten Tag.

Ein Kunde bestellt am 16. September 2007 über das Internet
Waren, bekommt eine sofortige Bestellbestätigung. In den AGBs
steht: „Mit Ihrer Bestellung geben Sie ein bindendes Angebot
ab; dieses Angebot wird durch uns angenommen, sofern und
sobald wir dem Angebot eine Bestellnummer zuteilen“. Bis heute
wurde nicht abgebucht, nicht geliefert. Ebenso kamen auf
mehrere Mails und Anrufe keine Rückmeldungen. Hat der Kunde
jetzt das Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag?

Bei der Bestellung von Waren im Internet handelt es sich um ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags über die bestellten Waren.

Ein Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn derjenige, an den die Bestellung gerichtet worden ist, das Angebot annimmt. Wird die Annahme unter einer Bedingung erklärt (z.B. Zuteilung einer Bestellnummer), wird die Annahme erst wirksam, wenn die Bedingung eingetreten ist.

Solange das Angebot nicht angenommen worden oder die Annahmeerklärung noch nicht wirksam geworden ist, ist kein Kaufvertrag zustande gekommen.

Derjenige, der das Angebot (die Bestellung) abgegeben hat, kann demjenigen, an den sich das Angebot (die Bestellung) richtet, eine Frist für die Annahme des Angebots setzten. Wird die Annahme nicht bis zum Ablauf der Frist erklärt oder wirksam, kann das Angebot nicht mehr angenommen werden. Ein Kaufvertrag kann nicht mehr zustande kommen.

Die Frist zur Annahme des Angebots, die nicht zu kurz bemessen werden sollte (nicht kürzer als eine Woche), sollte schriftlich gesetzt werden. Um die Fristsetzung gegebenenfalls beweisen zu können, sollte das Schreiben im Beisein eines Zeugen in den Briefumschlag gelegt und dieser der Post zur Beförderung als Einschreiben mit Rückschein übergeben werden.

Wie ist es möglich, die persönlichen Daten -Anschrift, Bankdaten-:löschen zu lassen? Gibt es irgendwelche Rechtsvorschriften für solche
Fälle?

Der Empfänger eines Angebots zum Abschluss eines Vertrags darf personenbezogene Daten desjenigen, der das Angebot abgegeben hat, nicht mehr speichern, wenn der Vertrag nicht zustande kommt. Er hat die gespeicherten Daten zu löschen.

Vielen Dank für Ihre Antworten im Voraus.

Hm …

Die Frist zur Annahme des Angebots, die nicht zu kurz bemessen
werden sollte (nicht kürzer als eine Woche), sollte
schriftlich gesetzt werden.

Warum eigentlich? Freilich hast du Recht - der Antragende kann eine Frist setzen. Aber was ist, wenn er dies nicht tut? Dann gilt doch § 147 Abs. 2 BGB. Und für eine anderweitige Vereinbarung trägt der Erklärungsempfänger nach allgemeinen Beweislastregeln die Beweislast; ihm und nicht dem Erklärenden ist die Willenserklärung günstig.

Problematisch finde ich vorliegend die Frage, ob durch Hinweise auf der Homepage die Auslegung der Willenserklärung dergestalt erfolgen muss, dass eine gewisse Frist i.S.v. § 147 BGB als gesetzt gilt. Praktisch dürfte es darauf aber kaum ankommen, denn jedenfalls, wenn der Kunde hilfsweise den Widerruf erklärt, ist er aus dem Schneider. Dann ist entweder schon gar kein Vertrag zustande gekommen, oder aber er wird durch den Widerruf wieder aufgehoben.

Dagegen könnte man allenfalls einwenden, dass ein Widerruf erst möglich sei, wenn der Vertrag bereits zustande gekommen ist, was hier ja noch nicht der Fall wäre; mein Eindruck der deutschen Amtsgerichtsbarkeit ist aber, dass man dergleichen pragmatisch sieht, was § 242 BGB auch ohne weiteres ermöglichen sollte.

Levay

Hab ich das richtig verstanden, dass noch gar kein Kaufvertrag zustande gekommen ist?
Der Besteller muss also nur einen Brief verfassen, in dem steht, dass seine persönlichen Daten gelöscht werden sollen, und schon ist alles in Ordnung?

Es handelt sich nicht um einen hohen Betrag, trotzdem mag der Besteller nach so langer Zeit und Nachfragerei beim Verkäufer nicht mehr warten. Muss in dem Schreiben dann auch stehen, dass der Käufer vom Vertrag zurücktritt, oder hat sich das dann auch erledigt?

Vielen Dank für weitere Antworten.

Hallo,

was den Vertrag betrifft, muss zum Ausdruck kommen, dass der Vertrag nicht mehr aufrecht erhalten werden soll. Die Erklärung kann bis zu zwei Wochen nach Erhalt der Ware abgegeben werden. D.h. wie Levay schon andeutete, wird die Lieferung gar nicht erst verschickt werden.

Gruss akkon

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke!

Die Infos waren sehr hilfreich :o)