Hallo!
Ich habe mal eine Frage bezüglich folgenden Szenario:
Jemand kauft ein Fahrzeug als unfallfrei und verkauft es 1 Jahr später weiter als unfallfrei. Nun kommt ein weiteres Jahr später raus dass weit vor der Zeit, wo der jenige das Fahrzeug gekauft hat, doch ein Unfall war.
Ist der Kaufvertrag nun null und nichtig, obwohl der Verkäufer aber nach besten Wissen gehandelt hat. Es handelt sich um Privatverkäufer.
Vielen Dank für eure Antworten!
Ist der Kaufvertrag nun null und nichtig,
Natürlich nicht. Er ist höchstens schadensersatzpflichtig.
obwohl der Verkäufer aber nach besten Wissen gehandelt hat.
Dann wird er auch keinen Schadensersatz leisten müssen.
Danke für die Antwort!
Wie würde es aber mit diesem Einwand aussehen:
Der Verkäufer hat ein Fahrzeug als unfallfrei verkauft, obwohl es nicht unfallfrei ist. Auch wenn in seinem Besitz kein Unfall war, hätte er sich über die tatsächliche Unfallfreiheit erkundigen müssen.
Unfallschäden hätten aber als Laie nicht erkannt werden können.
Hallo,
Jemand kauft ein Fahrzeug als unfallfrei und verkauft es 1
Jahr später weiter als unfallfrei. Nun kommt ein weiteres Jahr
später raus dass weit vor der Zeit, wo der jenige das Fahrzeug
gekauft hat, doch ein Unfall war.
da frage ich mich spontan, warum der Verkäufer vertraglich einen Zustand zusichert, obwohl er davon nicht 100%ig überzeugt ist. Warum sichert er nicht nur zu, dass der Vorbesitzer das Fzg. als unfallfrei verkauft hat und es keinen Unfall gab, solange es sein Eigentum war?
Wenn ich auf dem Flohmarkt eine echte Rolex aus purem Gold mit echten Diamanten für 50 Euro kaufe und die bei Ebay für 5000 Euro weiter verkaufe, kann ich mich doch nicht darauf zurück ziehen, dass der Verkäufer aus dem Kosovo mir das damals aber so zugesichert hat und das nun Pech für den Käufer sei. Schließlich hat er ja nicht mit dem Kosovaren sondern mit mir den Vertrag geschlossen.
S.J.
Guten Tag,
Naja, das hinkt etwas. Voraussetzung für die Frage war, das es bei einem Fachhändler gekauft wurde. Und ein Auto kann auch schlecht unecht sein. Also müßte im Prinzip jeder Verkäufer ein Gutachten machen lassen, in welchem die Unfallfreiheit garantiert wird, bevor er ein Fahrzeug verkauft?! Machst Du das?
Hallo,
Naja, das hinkt etwas. Voraussetzung für die Frage war, das es
bei einem Fachhändler gekauft wurde.
das ist wo genau dem Ursprungsposting zu entnehmen?
Und ein Auto kann auch schlecht unecht sein.
Es können aber, wie in diesem Fall, die zugesicherten Eigenschaften nicht gegeben sein.
Also müßte im Prinzip jeder Verkäufer
ein Gutachten machen lassen, in welchem die Unfallfreiheit
garantiert wird, bevor er ein Fahrzeug verkauft?! Machst Du
das?
Nein. Keiner muss ein Gutachten machen. Es muss auch keiner etwas zusichern , wenn er sich nicht sicher ist, dass das zutrifft. Wer allerdings etwas zusichert, muss auch dafür einstehen. Dabei ist es für den Käufer egal, woher der Verkäufer diese Informationen hat. Insofern trifft mein Beispiel den Nagel auf den Kopf, auch wenn es bewusst etwas extrem dargestellt ist.
Ich persönlich würde bei einer Sache, die ich bereits gebraucht erworben habe, niemals solche Zusicherungen machen. Wie man das sauber formulieren kann habe ich ja bereits geschrieben.
S.J.
3 „Gefällt mir“