Guten Tag,
Person A kauft Samstags auf einer Messe einen Gegenstand der als besonders preiswert angeboten und als Messepreis ( Nur gültig heute und morgen also Samstag und Sonntag) verkauft wird.
Am Montag stellt der Käufer fest das das genannte Angebot gar kein besonderes Messeangebot ist sondern der ganz normale VK-Preis.
Die Person möchte vom Kaufvertrag zurücktreten da sich diese betrogen
fühlt und unter der Voraussetzung gekauft hat das dies ein Angebot sei das nur an 2 Tagen gültig sei.
Bitte um Rat ob diese Person im Recht ist.
Gruß
andrezabel