Rücktritt / Kündigung

Guten Tag,

Person A kauft Samstags auf einer Messe einen Gegenstand der als besonders preiswert angeboten und als Messepreis ( Nur gültig heute und morgen also Samstag und Sonntag) verkauft wird.

Am Montag stellt der Käufer fest das das genannte Angebot gar kein besonderes Messeangebot ist sondern der ganz normale VK-Preis.

Die Person möchte vom Kaufvertrag zurücktreten da sich diese betrogen
fühlt und unter der Voraussetzung gekauft hat das dies ein Angebot sei das nur an 2 Tagen gültig sei.

Bitte um Rat ob diese Person im Recht ist.

Gruß

andrezabel

Hallo,

oft diskutiert - immer die gleiche Antwort: NEIN, ein Rücktrittsrecht o.ä. besteht nicht.
Es handelt sich hier nicht um ein Haustür- oder Fernabsatzgeschäft.

Gruß
HaWeThie

Rückfrage
Hallo,
was war das denn für eine Messe? Wenn es eine reine Freizeitveranstaltung war, auf der man normalerweise gar nichts kaufen kann, könnte evt. ein Rücktrittsrecht bestehen.
Gruß
Axel