Rücktritt Mietvertr-Makler verlangt Überstd.Gebühr

Hallo,

gestern wurde übereilt einen Mietvertrag bei einer Maklerin unterzeichnet. Der Eigentümer bzw. Vermieter wird den Mietvertrag erst am Montag unterzeichnen, daher besteht doch noch ein Rücktrittsrecht!? Habe ich zumindest gelesen…
Nach näherem Hinsehen der Wohnung wurde festgestellt, dass das Wort „Renoviert“ nicht zur Wohnungsbeschreibung und zum Preis-Leistungsverhältnis passt. Der Vertrag wurde heute früh widerrufen bzw. es wurde vom Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht. Die Maklerin reagierte sehr ungehalten und legte einfach auf. Nach mehrmaligen Versuchen drohte Sie mit einer Rechnung bzgl. Überstundenhonorar und Kosten i.h.v. ca. 7,50€ für (pro?) den Mietvertrag, da der ja jetzt für den Müll sei. Ist das alles Rechtens? Darf Sie diese Kosten in Rechnung stellen und wenn ja, wo liegt da der Grenzbetrag? Danke im voraus!

Hallo Shaheena,

die eigentliche Frage ist eigentlich nur, ob der Rücktritt vom Mietvertrag noch möglich war. Die Forderung der Maklerin scheint diese Frage eher zu bejahen.

Denn Anspruch auf Provision hat sie eh nur bei erfolgreichem Abschluß. Anspruch auf erhöhte Gebühren müssten vertraglich gereelt worden sein. Anspruch auf Provision und/oder Gebühren bei nicht erfolgreichem Abschluß gibt es nicht.

Wenn nun aber der Vertrag am Wochenende unterschrieben im Briefkasten liegt, sehe ich da ein Problem - zumindest, was den Rücktritt anbetrifft.

Gruß!

Horst

Hallo,
wenn du von dem Vertrag zurück trittst sollte ein Schadensersatz von SIEBEN Euro FÜNZIG Cent noch vertrettbar sein :wink:.
gruß