Hallo,
gestern wurde übereilt einen Mietvertrag bei einer Maklerin unterzeichnet. Der Eigentümer bzw. Vermieter wird den Mietvertrag erst am Montag unterzeichnen, daher besteht doch noch ein Rücktrittsrecht!? Habe ich zumindest gelesen…
Nach näherem Hinsehen der Wohnung wurde festgestellt, dass das Wort „Renoviert“ nicht zur Wohnungsbeschreibung und zum Preis-Leistungsverhältnis passt. Der Vertrag wurde heute früh widerrufen bzw. es wurde vom Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht. Die Maklerin reagierte sehr ungehalten und legte einfach auf. Nach mehrmaligen Versuchen drohte Sie mit einer Rechnung bzgl. Überstundenhonorar und Kosten i.h.v. ca. 7,50€ für (pro?) den Mietvertrag, da der ja jetzt für den Müll sei. Ist das alles Rechtens? Darf Sie diese Kosten in Rechnung stellen und wenn ja, wo liegt da der Grenzbetrag? Danke im voraus!
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