Hallo Zusammen,
Wenn ein Dienstleistungsvertrag schriftlich abgeschlossen wurde, allerdings eine mündliche Vereinbarung besteht, dass man von diesem innerhalb von 2 Wochen zurücktreten kann. Ist dann dieser Rücktritt auch möglich? Es ist außerdem eine Klausel in den Agb’s vorhanden, welche besagt: „Mündliche Vereinbarungen sind innerhalb des Vertrages nicht möglich“
Danke für die Antworten,
Viele Grüße,
Mastermicky
hallo micky
das kommt darauf an, WO der vertrag geschlossen wurde. das gesetz sieht bei verträgen, die außerhalb der geschäftslokale geschlossen werden (also in dem fall büro/laden des dienstleisters) ein 10-tägige rücktrittsfrist vor (wenn im vertrag nicht auf dieses rücktrittsrecht hingewiesen wurde, sogar 60 tage).
andersfalls ist kein einseitiger rücktritt möglich.
rechtsgrundlage: D. lgs. 206/05 art. art.45 e ss
mFg apfelwein