Rücktritt noch möglich?

Angenommen es wurde etwas ,im Auftrag eines Anderen, bei einer Firma bestellt und dann drei Monate nicht bezahlt, da man so lange cht wusste ob der Auftraggeber, für den bestellt wurde, die Ware noch benötigt. Dann nach den drei Monaten stellt sich heraus, dass der, für den man bestellt hat, die Ware doch nicht braucht. Gibt es da noch irgendeine Möglichkeit aus dem Kaufvertrag rauszukommen, obwohl schon eine so lange Frist verstrichen ist?

Hallo,
da es außer in bestimmten, wenigen Fällen gar kein Rücktrittsrecht gibt und selbst bei Zutreffen eines dieser Fälle die Frist vermutlich abgelaufen wäre, sehe ich da keinerlei Möglichkeiten - solange nichts an gegenteiligen Informationen (z.B. Rücktrittsrecht wegen vertraglicher Abmachung oder Verbrauchsgüterkauf im Fernabsatz und keine Aufklärung über das Rücktrittsrecht o.ä.) kommt.
Gruß
loderunner (ianal)

Erst für einen Dritten was bestellen (warum macht der das nicht selbst?), dann 3 Monate nicht zahlen, und nicht mal wissen, ob der, um den es geht, das Zeug überhaupt braucht…
Entschuldigung, das ist ein bisschen viel.
Schon nicht zu zahlen, weil man ja gar nicht weiß, ob das Bestellte auch gewollt ist, kann doch wohl nicht wahr sein. Pacta sunt servanda.
Vertragspartner ist allerdings vermutlich der geworden, der das Zeug tatsächlich haben wollte, der Besteller dürfte daher lediglich Vertreter sein. Aber der Kaufvertrag besteht, was denn sonst?