Guten Tag, habe am 23.12.2009 bei einem Händler einen Wagen gekauft. Dieser ist mit total kaputter Kupplung abgeschleppt worden. Ich will von dem Vertrag zurücktreten. Der Verkäufer meint er braucht aber bloß die Reperatur durchzuführen. Der Kasusknaktus daran ist, ich wohne in Erkrath habe aber den Wagen in Rheine gekauft. Der Verkäufer meint da er den Wagen freundlicherweise zurück nimmt muss ich für die Überführungskosten aufkommen. Was stimmt? Muss ich Ihm die Gelegenheit zur Reperatur geben? Oder kann ich in so einem Fall vom Vertrag zurücktreten? Wer muss die Kosten für die Überfuhrung des Wagen bezahlen? Habe in das Auto kein Vertrauen mehr und will damit nicht mehr fahren. Danke jetzt schon mal. Gruß Alibara
Hallo,
ich denke mal, das ist eher eine Frage für das Rechtsbrett. Dort wird man Dir aber sicherlich sagen, dass Du dem Händler sogar mehrere Nachbesserungsversuche geben musst. Warum auch nicht, wenn der Wagen nach der Reparatur wieder vernünftig läuft?
Da ich noch nicht gehört habe, dass ein Händler den Wagen von zu Hause abholen muss (freiwilliger Kundenservice in naher Umgebung ist etwas anderes), fürchte ich, dass Du die Kosten wirklich selber übernehmen musst. Es handelt sich ja vermutlich nicht um ein Versandgeschäft?!
Beste Grüße
Guido
P.S: Falls mein Beitrag wie eine Rechtsberatung aussehen sollte, er spiegelt nur meine eigene Meinung wieder.