da die Ware offensichlich aufgrund einer eindeutigen
Willenserklaerung Deinerseits (Ware online gekauft, per KK
bezahlt und die Datei installiert) fehlerfrei geliefert wurde
(das Programm laeuft einwandfrei) wirst Du kaum eine
Moeglichkeit haben. In deren AGB (die Du natuerlich auch
gelesen hast weil Du per Kauf denen zugestimmt hast) wird
vermutlich nichts von einem 14 taegigen Rueckgaberecht stehen.
Seit ein paar Jahren hat man ganz unabhängig von Kulanz des Herstellers ein vierzehntägiges Widerrufsrecht bei Onlinegeschäften („Fernabsatzverträge“), ähnlich den Haustürgeschäften. Wenn es keine expliziten Ausnahmen für den Softwarekauf gibt, sollte das hier auch gelten.
Das gilt wenn jemand an Deiner Haustuer steht und Dich draengt
etwas zu unterschreiben. Du koenntest hier hoechstens auf
Kulanz hoffen, aber auch das wird schwer: Denn wie willst Du
glaubhaft beweisen, dass Du die Software nicht mehr
weiterbenutzt nachdem Dir das Geld erstattet wurde?
Das könnte ein Problem darstellen. Eventuell hat der Verkäufer einen daher beim Kauf einwilligen lassen, auf das Widerrufsrecht zu verzichten. Das ist unter gewissen Voraussetzungen auch möglich.
Ich habe kurz gegoogelt und finde zum Ausschluss des Widerrufs gerade per Google folgendes in einem Forum: „im Bürgerlichen Gesetzbuch § 312 d Abs. 4 Nr. 2 ist geregelt, dass ein Unternehmer das Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen nur ausschließen kann, wenn er Software oder andere Multimedia-Anwendungen auf einem versiegelten Datenträger geliefert hat und der Verbraucher diese entsiegelt hat.“
Mach Dir gar keine Hoffnungen mit deiner Rechtsschutz. Ich
sehe hier naemlich nichts unrechtes, wenn Dir eine
Softwarefirma ihr Produkt anbietet und Du es kaufst.
Es geht ja auch nicht um die Rechtmäßigkeit des Kaufs, sondern um die Ausübung eines Käuferrechts.
Grüße,
Sebastian
Das gilt wenn jemand an Deiner Haustuer steht und Dich draengt
etwas zu unterschreiben. Du koenntest hier hoechstens auf
Kulanz hoffen, aber auch das wird schwer: Denn wie willst Du
glaubhaft beweisen, dass Du die Software nicht mehr
weiterbenutzt nachdem Dir das Geld erstattet wurde?
Mach Dir gar keine Hoffnungen mit deiner Rechtsschutz. Ich
sehe hier naemlich nichts unrechtes, wenn Dir eine
Softwarefirma ihr Produkt anbietet und Du es kaufst.
K.
Hallo Zusammen,
angenommen jemand hätte eine Online eine Software gekauft,
welche mit Kreditkarte bezahlt wurde. Angenommen diese
Software benötigt zur entgültigen Freischaltung eine
Lizenz-Datei, welche auch versendet und installiert wurde.
Nun möchte in diesem Beispiel der Käufer innerhalb von 14
Tagen von diesem Kauf zurücktreten.
Würde es sich dabei lohnen hier die Rechtsschutzversicherung
einzuschalten?
Vielen Dank und viele Grüße
Rudi