Rücktritt Online-Kauf

Hallo Zusammen,

angenommen jemand hätte eine Online eine Software gekauft, welche mit Kreditkarte bezahlt wurde. Angenommen diese Software benötigt zur entgültigen Freischaltung eine Lizenz-Datei, welche auch versendet und installiert wurde.

Nun möchte in diesem Beispiel der Käufer innerhalb von 14 Tagen von diesem Kauf zurücktreten.

Würde es sich dabei lohnen hier die Rechtsschutzversicherung einzuschalten?

Vielen Dank und viele Grüße
Rudi

Hallo,

da die Ware offensichlich aufgrund einer eindeutigen Willenserklaerung Deinerseits (Ware online gekauft, per KK bezahlt und die Datei installiert) fehlerfrei geliefert wurde (das Programm laeuft einwandfrei) wirst Du kaum eine Moeglichkeit haben. In deren AGB (die Du natuerlich auch gelesen hast weil Du per Kauf denen zugestimmt hast) wird vermutlich nichts von einem 14 taegigen Rueckgaberecht stehen. Das gilt wenn jemand an Deiner Haustuer steht und Dich draengt etwas zu unterschreiben. Du koenntest hier hoechstens auf Kulanz hoffen, aber auch das wird schwer: Denn wie willst Du glaubhaft beweisen, dass Du die Software nicht mehr weiterbenutzt nachdem Dir das Geld erstattet wurde?

Mach Dir gar keine Hoffnungen mit deiner Rechtsschutz. Ich sehe hier naemlich nichts unrechtes, wenn Dir eine Softwarefirma ihr Produkt anbietet und Du es kaufst.

K.

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da die Ware offensichlich aufgrund einer eindeutigen
Willenserklaerung Deinerseits (Ware online gekauft, per KK
bezahlt und die Datei installiert) fehlerfrei geliefert wurde
(das Programm laeuft einwandfrei) wirst Du kaum eine
Moeglichkeit haben. In deren AGB (die Du natuerlich auch
gelesen hast weil Du per Kauf denen zugestimmt hast) wird
vermutlich nichts von einem 14 taegigen Rueckgaberecht stehen.

Seit ein paar Jahren hat man ganz unabhängig von Kulanz des Herstellers ein vierzehntägiges Widerrufsrecht bei Onlinegeschäften („Fernabsatzverträge“), ähnlich den Haustürgeschäften. Wenn es keine expliziten Ausnahmen für den Softwarekauf gibt, sollte das hier auch gelten.

Das gilt wenn jemand an Deiner Haustuer steht und Dich draengt
etwas zu unterschreiben. Du koenntest hier hoechstens auf
Kulanz hoffen, aber auch das wird schwer: Denn wie willst Du
glaubhaft beweisen, dass Du die Software nicht mehr
weiterbenutzt nachdem Dir das Geld erstattet wurde?

Das könnte ein Problem darstellen. Eventuell hat der Verkäufer einen daher beim Kauf einwilligen lassen, auf das Widerrufsrecht zu verzichten. Das ist unter gewissen Voraussetzungen auch möglich.

Ich habe kurz gegoogelt und finde zum Ausschluss des Widerrufs gerade per Google folgendes in einem Forum: „im Bürgerlichen Gesetzbuch § 312 d Abs. 4 Nr. 2 ist geregelt, dass ein Unternehmer das Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen nur ausschließen kann, wenn er Software oder andere Multimedia-Anwendungen auf einem versiegelten Datenträger geliefert hat und der Verbraucher diese entsiegelt hat.“

Mach Dir gar keine Hoffnungen mit deiner Rechtsschutz. Ich
sehe hier naemlich nichts unrechtes, wenn Dir eine
Softwarefirma ihr Produkt anbietet und Du es kaufst.

Es geht ja auch nicht um die Rechtmäßigkeit des Kaufs, sondern um die Ausübung eines Käuferrechts.

Grüße,
Sebastian

Das gilt wenn jemand an Deiner Haustuer steht und Dich draengt
etwas zu unterschreiben. Du koenntest hier hoechstens auf
Kulanz hoffen, aber auch das wird schwer: Denn wie willst Du
glaubhaft beweisen, dass Du die Software nicht mehr
weiterbenutzt nachdem Dir das Geld erstattet wurde?

Mach Dir gar keine Hoffnungen mit deiner Rechtsschutz. Ich
sehe hier naemlich nichts unrechtes, wenn Dir eine
Softwarefirma ihr Produkt anbietet und Du es kaufst.

K.

Hallo Zusammen,

angenommen jemand hätte eine Online eine Software gekauft,
welche mit Kreditkarte bezahlt wurde. Angenommen diese
Software benötigt zur entgültigen Freischaltung eine
Lizenz-Datei, welche auch versendet und installiert wurde.

Nun möchte in diesem Beispiel der Käufer innerhalb von 14
Tagen von diesem Kauf zurücktreten.

Würde es sich dabei lohnen hier die Rechtsschutzversicherung
einzuschalten?

Vielen Dank und viele Grüße
Rudi

Update nötig ?
Hallo,

da die Ware offensichlich aufgrund einer eindeutigen
Willenserklaerung Deinerseits (Ware online gekauft, per KK
bezahlt und die Datei installiert) fehlerfrei geliefert wurde
(das Programm laeuft einwandfrei) wirst Du kaum eine
Moeglichkeit haben.

offensichtlich stammen deine Gesetzbücher noch aus dem letzten Jahrtausend. 2000 trat das Fernabsatzgeschäft in Kraft, welches im Zuge der Schuldrechtreform 2002 in das BGB übernommen wurde.

Gruß

S.J.

Aber welche Norm greift denn hier? Eine versiegelte (!) Software auf einem Datenträger (!) ist das nicht. Eine Dienstleistung auch nicht (sondern: Rechtskauf).

Gibt’s dazu einschlägige Rechtsprechung?

Mir ist die Lösung nicht ganz klar.

Levay

Aber welche Norm greift denn hier? Eine versiegelte (!)
Software auf einem Datenträger (!) ist das nicht. Eine
Dienstleistung auch nicht (sondern: Rechtskauf).

Gibt’s dazu einschlägige Rechtsprechung?

Mir ist die Lösung nicht ganz klar.

Hallo,

meine laienhafte Meinung sagt: Normaler Kaufvertrag, keine Sonderbestimmungen greifen, somit Widerrufsrecht.

Gruß

S.J.

hi

meine laienhafte Meinung sagt: Normaler Kaufvertrag, keine
Sonderbestimmungen greifen, somit Widerrufsrecht.

Ich würde folgender Einschätzung eher folgen: „Als Ausweg dient hier § 312d Abs.4 Nr.1 BGB. Dieser sagt aus, dass der Widerruf bei Gütern ausgeschlossen ist, die zur Rücksendung nicht geeignet sind. Viele Juristen gehen davon aus, dass Software, die sofort nach Vertragsschluss heruntergeladen werden kann, unter diese Gruppe fällt. Gleiches gilt natürlich auch für Audio-, Video- oder Textfiles. Andere Meinungen gehen davon aus, dass es sich hierbei um einen Ausschluss des Widerrufsrechtes nach § 312d Absatz 3 BGB handelt, da der Verbraucher die Ausführung der Dienstleitung durch den Download selber veranlasst hat.“ (-> http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/12.html )

gruß
Raoul

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Das zweite Argument finde ich nicht so toll, denn es handelt sich ja offensichtlich um einen Kaufvertrag und nicht um eine Dienstleistung. Das erste Argument überzeugt mich dann aber doch. Ich hatte Bauchschmerzen bei dem Gedanken, dass ein Widerruf hier möglich ist, eben weil ja die Rückgabe gar nicht möglich ist - ich jedenfalls schließe mich dieser Ansicht hiermit ausdrücklich an.

Levay

Aber welche Norm greift denn hier? Eine versiegelte (!)
Software auf einem Datenträger (!) ist das nicht.

Ähm, Du beziehst Dich doch auf § 312d Abs. 4, also die Fälle, in denen das Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist. Das heißt aber doch nicht, daß ein Rücktrittsrecht nur dann besteht, wenn eine Software auf einem versiegelten Datenträger erworben wurde.

Gruß
Christian

Nein, ich habe eher nach einer Begründung gesucht, waurm das Widerrufsrecht hier ausgeschlossen ist. Ich ging - wohl zu Unrecht - davon aus, dass wir uns alle einig sind, dass ein Widerrufsrecht hier nicht bestehen darf.

Levay

Nein, ich habe eher nach einer Begründung gesucht, waurm das
Widerrufsrecht hier ausgeschlossen ist. Ich ging - wohl zu
Unrecht - davon aus, dass wir uns alle einig sind, dass ein
Widerrufsrecht hier nicht bestehen darf.

Der Argumentation über die nicht rücksendungsfähige Ware folge ich; ich konnte nur mit Deinem Umkehrschluß nichts anfangen.

Gruß
Christian

Der war auch nicht als solcher gemeint. Ich lag ein bisschen neben der Diskussion.

Levay