Hallo,
In einem Verein X ist einer von 2 Revisoren zurückgetreten. Da so ein
Fall in der Satzung nicht vorgesehen ist und der Vorstand ja
logischerweise auf Grund des Interessenskonflikts keinen neuen
Revisor ernennen kann, was kann der Verein X tun? Kann einfach auf der
nächsten regulären MV neue Revisoren gewählt werden oder muss jetzt
sofort eine außerordentliche MV einberufen werden?
Anbei ist der relevante Absatz der angenommenen Satzung von X:
§ 11 Revision
(1) Die Mitgliederversammlung wählt mindestens zwei Revisoren.
(2) Die Aufgaben sind die Überprüfung des Jahresabschlusses und des
Geschäftsberichts,
sowie die Einhaltung der Satzungsvorgaben und Vereinsbeschlüsse. Sie
erstatten der
Mitgliederversammlung Bericht über das Ergebnis der Prüfung.
(3) Die/der Revisor(in) ist berechtigt, sämtliche Dokumente des
Vereins einzusehen, sowie an
den Sitzungen des Vorstands mit beratender Stimme teilzunehmen.