Hallo,
Wie schaut es denn aus, wenn eine Umzugsfirma beauftragt wurde
und man den Service nun doch nicht benötigt - können hierdurch
Kosten entstehen? In den AGBs steht:
auch hier gilt der Grundsatz Pacta sunt servanda
http://de.wikipedia.org/wiki/Pacta_sunt_servanda
Kündigung bzw. Rücktritt vom Vertrag:
Bei Kündigung oder Rücktritt vom Vertrag gelten die
einschlägigen Bestimmungen der §§ 415 HGB, 346 ff BGB.
Also die üblichen gesetzlichen Regeln.
Laut Recherche sollten dies dann 1/3 des Gesamtbetrages sein,
oder kann die Firma mehr verlangen, wenn man kurzfristig
Sicher kann das mehr werden. Je nach dem wie groß der finanzielle Schaden, den das Unternehmen dadurch erleidet. Wird erst ein Tag vorher abgesagt, sind die Chancen, noch einen anderen Auftrag ersatzweise anzunehmen, äußerst gering. Der Betrieb hat also Personal und LKW auf dem Hof und keine Einnahmen. Da müsste der Auftraggeber dann entsprechenden Schadenersatz leisten. Vermutlich in Höhe von 100% des vereinbarten Entgeltes, denn abgesehen von ein paar Litern Diesel, sind die Kosten für das Unternehmen identisch.
absagt? Wie schaut es mit der MwSt. aus - wenn die Firma ja
keine Leistung erbracht hat, muss man diese dann trotzdem
zahlen?
Die Mehrwertsteuer bekommt der Staat, nicht das Unternehmen. Und selbstverständlich ist diese unabhängig davon fällig, ob für einen Rechnungsbetrag nun tatsächlich umgezogen oder nur Schadenersatz geleistet wurde.
Verträge dienen der gegenseitigen Verpflichtung von Leistungen. Sicher würde der umziehende es auch alles andere als witzig finden, wenn das Umzugsunternehmen den am 15.06. vereinbarten Umzug am 14.06. absagt, in dem es vom Vertrag „zurücktritt“. Insbesondere, wenn die alte Wohnung am 16.06 geräumt sein muss.
Gruß
S.J.