Hallo, hier mehr Details:
der Käufer hat also den Wagen unbesehen gekauft und auch den
Kaufvertrag nebst Gewährleistungsausschluss unterschrieben
ohne das Fahrzeug vorher gesehen/gefahren zu haben? Richtig?
Immer noch richtig.
Und jetzt, erst als der Käufer den Wagen das erste Mal sah,
stellt der Käufer weitere Mängel fest?
Nein, nur Mängel.
Nun gut, bei der Abholung wies der Verkäufer wohl von sich aus
auf weitere Mängel hin. Fraglich ist, ob ihm diese auch schon
vor der Vertragsunterzeichnung bekannt waren oder er die
Mängel erst jetzt feststellte, als er das Auto übergeben
wollte.
Der Verkäufer hat von vorne herein behauptet, er sei KFZ Mechaniker Meister (hat also Sachkenntnis) und würde niemals ein Auto mit technischen Mängeln verkaufen. Technisch sei der Wagen mängelfrei. Dies kann er ja nur behaupten, wenn er sich davon als Fachmann auch überzeugt hat. Bei der Übergabe hat er von sich aus bestätigt, dass er die Mängel „quietschende Vorderachse“ und „krachende Kupplung“ bereits kannte. Die quietschende Vorderachse könne er mangels Fettpresse nicht beheben. Tatsächlich befanden sich an allen Schmiernippeln aber frische Fettrückstände. Mangelndes Fett war also wohl nicht die Ursache, der Schaden war offenbar größer und so einfach nicht zu beheben.
Auch den Mangel „krachende Kupplung“ kannte er, konnte aber nach eigenen Angaben ebenso wenig etwas daran machen und empfahl dem Käufer neues Öl einzufüllen.
Außerdem gingen die Gänge nicht sauber rein, insbesondere der erste Gang. Auch das muss man beim Fahren merken, zumal als Meister.
Den Zusatz im Kaufvertrag „Fahrzeug fährt und bremst tadellos,
Elektrik funktioniert vollständig.“ finde ich aber mehr als
gewagt.
Da könnte man evtl. eine zugesicherte Eigenschaft erkennen.
Ob ein Krachen beim Kuppeln nun bedeutet, dass das Auto nicht
„tadellos fährt“ ist sicher nicht so einfach zu beantworten,
denn fahren tut es wohl tadellos (?).
Solange die Gänge sich schalten lassen und die Kupplung
funktioniert?
Wenn man beim Anfahrvorgang den Gang nicht findet und die Kupplung ruckelt und kracht, ist das sicherlich nach allgemeiner Auffassung ein Defekt. Ansonsten könnte man ihn ja auch den Berg hinunterrollen lassen und sagen: Bitteschön, fährt doch!
Dagegenhalten könnte man aber auch, dass ein Krachen
beim Kuppeln bei einem 55 Jahre alten Auto nicht unbedingt
einen technischen Defekt darstellen muss. Damals krachte und
quietschte ein Auto eben ab und an mal.
Die Technik war vor 55 Jahren sicher noch nicht so weit entwickelt wie heute. Dennoch schalteten und kuppelten die Autos auch damals schon ohne Krachgeräusche.
Letztlich ist sicher auch entscheidend um welche Kaufsumme es
hier geht. Wer ein 55 Jahre altes Auto
unbesehen/ungeprüft/ungefahren unter Ausschluss jeglicher
Gewährleistung für eine Hand voll Euro kauft muss sich sicher
vorwerfen lassen dass das wohl etwas fahrlässig war.
Ich denke, die Kaufsumme ist hier überhaupt nicht entscheidend. Ändert sich die Rechtslage denn bei einem Kaufpreis von 1.000 oder 5.000 oder 10.000 Euro?
Als Anhaltspunkt könnte hier die DEUVET Liste für Oldtimer dienen, auf die sich der Kaufvertrag aber keinesfalls bezog. Demnach lag der Kaufpreis in der Region für ein Fahrzeug der Note 2-. In den per email geführten Vorverhandlungen hat der Käufer den Wagen auch in dieser Region eingeschätzt. Der Verkäufer hat ihm dies bei einem Telefonat bestätigt.
Zustand 2 bedeutet: Technisch und optisch einwandfrei mit leichten Gebrauchsspuren.
Zustand 3 bedeutet: Ohne größere technische Mängel, keine sofortigen Arbeiten notwendig.
Ansonsten fehlen dazu mehr Detailinformationen.
Ich hoffe, die habe ich jetzt gegeben. Und jetzt?
Gruss Jakob
Gruß Peter