Rücktritt v. Kaufvertrag wg Unstimmig-/Uneinigkeit

hallo zusammen,
ich habe vor ca. 1 Jahr eine Küchenplanung unterschrieben (Vorab-AB wurde einen preis zugesichert), in dem steht, dass ich die Küche innerhalb 2 Jahre abnehmen verpflichtet bin. Vor kurzem wurde meine Wohnung die Anschlüsse (Warm-, Kaltwasser, Abfluss, etc.) gemessen. Darauf hin musste die Küchenplanung wegen den Anschlüssen geändert werden (eine Küchenzeile muss 5 cm von der Wand „abstehen, sprich meine Küche wird um 5 cm kleiner). der Verkäufer stellte fest, dass durch die Neuplanung den damals gesicherten Preis übersteigt.
Ich will aber nicht mehr zahlen und nehme ein der Elektrogeräte (Wert 1300,-) raus, um unter den gesicherten preis zu bleiben und war bereits ein teil mehr Aufpreis (600,-) zu zahlen. Der Verkäufer beharrt auf den alten preis, trotz wegfallen eines Elektrogeräts.
Da wir nicht einig waren, wollte ich vom kauf zurück zu treten. Schließlich gebe ich 100,- mehr und er gibt nach.
Wir sind zu einem Preis gekommen. Nun sehe ich in den neuen Vertrag, dass einpaar Positionen, die damals in alter Planung/Verkaufsliste drin waren, rausgenommen worden, obwohl er mir versprochen hat, dass außer der paar getauschten Schränke keine weitere Positionen raus nimmt.
Fazit:

  1. er hat verplant, da kann ich nicht dafür.
  2. gravierende Änderungen: Wohnung „verkleinert“ und fehlende Positionen in der neuen Verkaufliste, die mit Änderung nicht damit zu tun haben.

Meiner Meinung nach, habe ich das Recht „straflos“ vom Verkaufsvertrag zurück zu treten, trotz ich unterschrieben habe. Die Ware können gar nicht bestellt worden, da bis her noch keine richtige Maß und kein Abruf getätigt wurde.

Er meinte, er liefert mir die Küche (alter Preis mit 1 Elektrogerät mehr) sowie bei der alten Planung, sprich die Küche wird ohne Rücksicht auf die Anschlüsse eingebaut (Fachgerecht? Wertminderung möglich? Erlaubt?)

Was meint Ihr? Könnt Ihr mir helfen?
Vielen Dank

Falls Sie sich nicht außergerichtlich einigen können, bleibt Ihnen nur der teure Weg über eine richterliche Entscheidung mit unwägbarem Ausgang!

Guten Tag,

der hier geschilderte Fall ist ohne die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ggf. auf dem Vertrag selbst aufgeführte oder referenzierte besondere Bedingungen nicht zu beurteilen.

Der gesunde Menschenverstand würde dem Frager hier zweifellos recht geben. Leider ist dieser auf Vertragsrecht in den allermeisten Fällen nur sehr bedingt anwendbar.

Nicht sehr hilfreich, ich weiß.
Bitte die AGB und bes. Bed. genau lesen.
Vielleicht wird man daraus ja schlauer.