Rücktritt v Kaufvertrag

Servus Rechtskundige,

wie ist die Gesetzeslage in folgendem Fall:

In einem Möbelgeschäft wird eine nicht auf Lager befindliche Deckenlampe zu 300 EUR bestellt und mit 20 EUR angezahlt. Ein Kaufvertrag wurde unterschrieben.

Am Folgetag möchte der Käufer vom Kauf zurücktreten. Dies lehnt der Verkäufer ab, ein Storno wäre möglich, würde aber 10 Prozent der Kaufsumme kosten.

Danke
MacG

Hallo !

Grundsätzlich gibt es KEIN Rücktrittsrecht beim Ladenkauf.
Es ist eine Ausnahme im Versandhandel.

Manche Geschäfte räumen freiwillig eine Rückgabe/Rücktritt ein.

Aber bestehen kann man nicht darauf,vielmehr hat der Händler Anspruch auf Erfüllung des Kaufvertrages und Abnahme und Bezahlung der bestellten Ware.
Deshalb wären auch Stornokosten möglich,wenn der Händler sich freiwillig auf eine Rückabwicklung einlässt.

MfG
duck313

Unabhängig von der bereits gegebenen Antwort - AGB
Hi!

Ein
Kaufvertrag wurde unterschrieben.

In vielen Kaufverträgen in Möbelhäusern sind auf der Rückseite die AGB gedruckt.
Oft stehen die auch etwas versteckt im Kassenbereich.

Im Zweifel einfach mal schauen, ob man mit seiner Unterschrift AGB bestätigt, die solche Dinge regeln können.

Gruß
Guido

Händler, die aus Kulanz Ware zurücknehmen, sind wohl die Ausnahme. Wenn allgemein ein Rückgaberecht angeboten wird, dann wird das Vertragsbestandteil, und dann kann man natürlich darauf bestehen. Es ist dann keine Kundenfreundlichkeit ohne Rechtspflicht.

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Danke (owT)
nada