Rücktritt v. Welpenkauf nach nur 3 Tagen,

… anspruch auf Gelderstattung?!

Wir haben am 12.12.2010 einen Welpen für 750,- Euro gekauft. Ganze 3 Tage später haben wir uns dann aus plötzlichen privaten Gründen für eine Rückgabe entscheiden müssen. Wir haben den Züchter in Kenntnis gesetzt und ihm den Hund auch am 4. Tag (den 16.12.2010) wieder zurück gegeben. Geld wollte er uns auf keinen Fall erstatten!
Stattdessen hat er uns einen Kommisionsvertag zum unterschreiben gegeben, dass er den Hund für uns weiterverkauft und wir (abzüglich Tierarztkosten und Futter) den neu erzielten Verkaufspreis erhalten.

Momentan hat er Werbung eingestellt und dann plötzlich hat er ganz andere Welpen zum Kauf angeboten!
Durch gründliches Suchen im Internet sind wir auf einen anderen Züchter gestoßen, der nun seine Welpen verkauft. Unser Züchter hat dann wohl einen Tausch vorgenommen!
Wie können wir sojemandem noch vertauen? Er hat uns damals die Elterntiere vorgestellt (er wird doch wohl kaum seine Elterntiere auch austauschen, oder?)
Als wir uns damals die Welpen angesehen haben, hat er gesagt es käme bald eine andere Familie um noch einen Welpen zu kaufen und beim 2. Besuch war tatsächlich einer der Welpen weg (Der Züchter sagte und auch, dass er einen verkauft habe). Komischerweise hat der Züchter den Welpen doch noch… Er hat ihn damals also nur vor uns versteckt um uns zu täuschen. Ich glaube fest daran, dass der Züchter im Interesse des Geldes handelt und nicht im das der Hunde. Ganze 3 Tage nach Kauf hat der doch eine Rücknahme vorgenommen, weshalb gibt er uns das Geld nicht einfach wieder? Ist er nicht verpflichtet? Habe ich einen Fehler mit dem Unterschreiben des Kommisionsvertags gemacht?!

Ich habe 2 Kinder und kein eigenes Einkommen. Der Hund war ein so großer Wunsch, dass wir diese einmalige Kostenaufwendung in Kauf nehemen wollten um unsere Familie komplett zu machen. Leider ist ja dann privat etwas gravierendes eingetreten, so dass wir zur Rückgabe gezwungen waren und nun haben wir auch dieses Geld verloren. Jetzt zusätzlich durch Versicherungszahlungen am Jahresanfang ein sehr großes Loch in unserer Haushaltskasse und ich habe große Angst dieses Geld nie wieder zusehen. (Habe ja schon einiges an Investition verloren, da ich ja die Grundaustattung zum Großteil in den Geschäften ja auch nicht mehr zurückgeben konnte)

Wie kann ich vorgehen um noch an mein Geld zu kommen?Ich bin wirklich verzweifelt…
Momentan sieht es wirklich nicht so aus, als würde er auch nur einen der Welpen verkaufen.

Ich würde mich sehr über eine baldige Antwort oder auch nur einen kleinen Tipp freuen.
Vielen Dank schon mal.

Grundsätzlich solltest du deinen Kaufvertrag gründlich lesen, was da zum Thema Rückgabe des Hundes steht.
Weiter sollte man sich vorher darüber Gedanken machen und nicht 3 Tage nach Kauf gaaaaanz anderer Meinung sein & das arme Tier wieder loswerden wollen.
Ein Hund ist kein Spielzeug sondern ein Famileienmitglied. Vom ersten Tag an!!

Ole

Danke Ole. Sehr hilfreich!
Die Rückgabe ist plötzlich aus Privaten Gründen eingetreten und war unumgänglich. Meinst Du ich wollte all das? Schicksalsschläge kann man sich leider heutzutage nicht aussuchen… Natürlich ist das KEIN Spielzeug. Fakt ist, dass ich Rat suche wie es nun weiter gehen kann und mir nicht Vorwürfe anhören. Wenn Du hierbei nicht helfen kannst, dann lass bitte solche Kommentare…

> Habe ich einen Fehler mit dem Unterschreiben des Kommisionsvertags gemacht?!

Leider ja!

Ich fürchte du musst weiter hoffen das er den Welpen verkauft bekommt, in welcher Form er den Welpen auch immer verkauft, ist egal…solange er den in Kommission für dich verkauft und den Vertrag erfüllt.

wie ich schon geschrieben habe: Grundsätzlich solltest du deinen Kaufvertrag gründlich lesen, was da zum Thema Rückgabe des Hundes steht.

Dort muss stehen, ob und wie eine Rückgabe bzw. Rücknahme geregelt wird. wenn das nicht drin steht, gilt folgendes: Ein Tier ist lt. BGB eine Sache und genau so zu handhaben. Wenn du das Tier aus persönlichen Gründen zurückgeben willst/mußt, liegt es im Ermessen des Verkäufers, wie er dir entgegenkommt. Und das hat er getan, indem er dir eine Rücknahme unter bestimmten bedingungen angeboten hat. EIN RECHT AUF RÜCKGABE HÄTTEST DU IN DIESEM FALL 8persönliche Gründe) ALSO NICHT. Anders würde es bei einem „Mangel an der Sache“ aussehen. Trifft hier aber nicht zu, wie du schreibst.
Ole

Hallo,

der Züchter ist im Grunde nicht verpflichtet, das Geld zurück zugeben, da die Welpen keinen Mangel aufwiesen. Mit dem Kommissionsvertrag haben Sie nun den Züchter beauftragt für sie den Verkauf vorzunehmen. Da bleibt abzuwarten, wie erfolgreich dies geschieht. Nach dem was sie bisher erlebt haben, heißt es diese Sache aufmerksam zu verfolgen. Er wird bestimmt versuchen, ihnen vom Verkaufspreis etlich entstandene Kosten abzuziehen. Lesen Sie ihren K-Vertrag nochmals genau durch.
Ansonsten haben sie keinen rechtlichen Anspruch auf Rückzahlung des Geldes. Nachdem sie den K-Vertrag unterschrieben haben, sind sie auch an diese Abmachungen gebunden, soweit keine betrügerischen Absichten dahinter stehen.

Gruß Pieter

Hallo,

also das tut mir wirklich Leid, was ich da lese was dir passiert ist.

Ich kann dir leider auch nur wenig Hoffnungen machen, an dein Geld zu kommen. Du hast den Welpen gekauft und damit ist ein Kaufvertrag zustande gekommen. Die Rückgabe erfolgte ohne Kaufpreiserstattung, was legitim ist. Wenn du ein Kleidungsstück umtauschen willst, was nicht beschädigt ist, kannst du auch nur auf die Kulanz des Geschäftes hoffen - die zwar meistens darauf einsteigen, aber keinesfalls eine Verpflichtung dazu haben.
Der Kommissionsvertrag besteht noch, aber man kann da oftmals nur hoffen, dass irgendeinmal ein Käufer sich finden lässt. Vielleicht lässt sich ein neuer Hundebesitzer ja von dir selbst finden? Ich kann leider nicht sagen, wie es mit der Laufzeit des Vertrages aussieht. Schau dir die Unterlagen doch nochmals durch. Allerdings hast du zumindest keine weiteren Kosten mehr zu tragen, solange nichts passiert.

Tja, da hast du wohl einen wirklichen „Tierfreund“ gefunden, der dich getäuscht hat. Mir würde nur eines noch einfallen: Sich an die Verbraucherzentrale, den Tierschutzverein oder einen privaten TV-Sender wenden. Die suchen doch oftmals Betrugsfälle und vielleicht interessiert deine Geschichte ja jemanden. Die könnten dann u. U. ein wenig Druck auf den Mann ausüben. Weiß aber auch nicht, ob es dir viel weiterhilft, oder nur noch mehr Kummer bereitet.

Tut mir Leid. Ich wünsche dir und deiner Familie trotzdem alles Gute für die Zukunft. Verliert nicht den Mut und die Hoffnung.

Viele Grüße, TT

Hallo Peter.
Danke für die Info. Kann ich Nachweise für diese Kosten verlangen? Wenn er also Werbung schaltet, Tierarztkosten hat oder Sonstiges macht müsste er es doch belegen können…
Das Vertrauen ist ja nun hin.

Danke für Deine Anteilnahme.
Ich habe in den ganzen Antworten leider rausgelesen, dass nur Abwarten angesagt ist und dass zermürbt mich momentan ja am meisten…
Da muss ich wohl durch.
Es wird wohl eine teure Erfahrung werden…

Hallo,
also Kaufvertrag oder Kauf ist Kaufvertrag bzw. gekauft. (Punkt)
Zu einer Rücknahme ist der Verkäufer auf keinen Fall verpflichtet. Er hat sich dazu bestimmt auch bei Vertragsabschluss nicht bereiterklärt oder gar schriftlich so eine Vereinbarung getroffen. Wenn er das Tier zurückgenommen hat, dann nur kulanzhalber zu den Bedingungen, die -wohl mündlich- vereinbart wurden. Sie hätten den Hund auch selbst privat weiterverkaufen können und dann sofort Geld erhalten.
Wenn möglich würde ich den Hund zurückholen und genau diesen Weg wählen. Z.B. bei Ebay-kleinanzeigen.de oder in der Zeitung. Ich habe vor kurzem -Meine Tante musste in Altersheim über Ebay-kleinanzeigen den Hund im Handumdrehen 15 Mal verkaufen können.

Also, Sie haben keine Grundlage, von dem Kaufvertrag ohne Verlusst zurückzutreten. Ausnahme wäre nur, wenn Sie nachweisbar arglistig getäuscht wurden. Das düfte schwer zu beweisen sein.
MfG
PB

Hallo,
das hört sich wahrlich nach arglistiger Täuschung des genannten Züchters an. Den Kommisionsvertrag zu unterschreiben war keine gute Idee, er ist im allgemeinen bindend.
Ich würde Ihnen daher empfehlen, schnellstens mit dem Züchterverband in Kontakt zu treten. Evt. ist der betroffene Züchter ja schon als unseriös bekannt oder wurde ausgeschlossen und der Züchterverband kann Sie ggf. bei Ihrem weiteren Vorgehen unterstützen.
Trotz Allem ein angenehmes Wochenende,

Gruß
Hutsch

Klar es muss jede Ausgabe, die er berechnet belegen. Also genau hinschauen…Jede Ausgabe muss einen Bezug zum K.-Vertrag haben. z.B. Berechnung von Anzeigenkosten --> Anzeige zeigen lassen, ob sie sich tatsächlich auf deine Welpen bezieht usw.

Hallo, da will ich Ihnen nicht viel Hoffnung machen. Ein Vertrag ist grundsätzlich für beide Seiten bindend, es sei denn, wenn z.B. eine zugesicherte Eigenschaft sich als nicht zutreffend erweist
Mit einem (Tier-) Kaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer, dem Käufer gegen Entgelt ein bestimmtes Tier sowie das Eigentum daran zu übertragen. Obwohl Tiere keine Sachen mehr darstellen, sind für den Tierkauf die normalen Bestimmungen des Kaufrechts, d.h. Art. 184ff. des Obligationenrechts (OR), anwendbar. Ich persönlich würde kein Kommissionsgeschäft eingehen, die Abzüge, welche Ihnen in Rechnung gestellt werden sind schwer nachprüfbar und dürften erheblich sein. Ich würde es mit einem privaten Verkauf versuchen. Viel Glück.

Hallo,

grundsätzlich müssen Verträge, die einmal geschlossen wurden auch eingehalten werden. Das Gesetz sieht nur wenige Ausnahme vor, die es einem Vertragsteil ermöglichen sich - ohne Zustimmung des anderen Vertragsteils - vom Vertrag zu lösen.

Im vorliegenden Fall käme allenfalls ein Rücktritt vom Kaufvertrag in Betracht. Anhand Ihrer Angaben kann ich leider kein gesetzliches Rücktrittsrecht erkennen. Wenn Sie sich kein vertragliches Rücktrittsrecht vorbehalten haben, sind Sie grundsätzlich an den Vertrag gebunden.

Nach Ihren Angaben hat der Züchter auch keiner einvernehmlichen Auflösung des Kaufvertrages zugestimmt. Statt dessen hat er Ihnen angeboten, die Hunde in Ihrem Auftrag zu verkaufen (= Kommission), d.h. Sie erhalten lediglich den Verkaufserlös, den der Züchter beim Verkauf Ihrer Hunde erzielen kann. Den Erlös erhalten Sie auch erst, wenn er die Hunde verkauft hat.

Leider ist der Sachverhalt insbesondere die genauen vertraglichen Regelungen und die genauen Umstände des Vertragsschlusses und der „Rückabwicklung“ ungenau dargestellt.

Zur abschließenden und genauen Klärung sollten Sie hier vielleicht eine konkrete Beratung durch einen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen. Im Falle einer schlechten finanziellen Lage, können die Kosten des Rechtsanwalts durch die Staatskasse übernommen werden. Hierzu müssen Sie beim Amtsgericht Beratungshilfe beantragen. Mit dem Berechtigungsschein können Sie dann zum Anwalt gehen und sich beraten lassen.

Viele Grüße

Hallo (nochmals).
Sorry, bei mir wird angezeigt, dass ich dir noch nicht geantwortet hätte, was allerdings nicht ganz korrekt ist.
Zumindest habe ich dir unter dem Pseudonym „TT-fragt“ geantwortet.
Hoffe dir konnte geholfen werden. Alles Gute weiterhin!
Grüße, TT

Entschuldigung aber wie kann man nur so däml… sein ?? Wenn Du den Kommissionsvertrag nicht zeitlich begrenzt hast,darfst Du solange für alle Kosten aufkommen,solange der Züchter den Hund hat,selbst wenn es Jahre dauert.Und ich kann Dir jetzt schon sagen was dabei herauskommt.Er wird sagen,der Preis den er dafür bekommen hat deckt gerade mal die Unkosten und Du bekommst garnichts.Hast Du teures „Lehrgeld“ gezahlt.Außerdem, klar machen die Züchter das wegen Geld,oder was glaubst Du warum so viele Leute züchten.Obwohl am de nicht viel übrig eibt,weil der größte Teil des Geldes zurück in die Zucht geht.

Bist wohl selber ein Züchter, oder. ICH DACHTE MICH KLAR AUSGEDRÜCKT ZU HABEN, DASS ICH EINEN RAT SUCHE UND KEINE BESCHIMPFUNG!!! Ich bin nicht däml…, sondern war zu diesem Zeitpunkt überrumpelt und verzweifelt. So kam es ruck zuck zu dem Kommissionsvertrag. Shit happens…

Glücklicherweise hat der Züchter den Hund vor 4 Wochen weitervermitteln können und hat mir 3/4 meines Kaufpreises sogar mittlerwile erstattet! Ich hätte das nie und nimmer gedacht, dass ich je wieder mein Geld sehen werde aber so kann man sich anscheinend täuschen.
Dennoch ist mir der Züchter nicht ganz koscher, da ich ihn weiterhin beobachtet habe und dieser so alle 6 Wochen neue Welpen anbietet und neuerdings auch andere Rassen! Also weiß der Geier wo er die her holt, auf keinen Fall haben seine Hunde die Welpen alle bekommen… Egal, ich bin aus der Sache nun endlich nach 8 Monaten raus!

Oh entschuldige bitte,ich habe das ganz bestimmt nicht böse gemeint,ich drücke mich vielleicht manchmal etwas rüde aus,aber ich wollte Dir damit nicht weh tun.Du hast noch Glück im Unglück gehabt,dass der Züchter,sein Wort gehalten hat.Es hätte aber ganz leicht zu dem kommen können,was ich Dir vorausgesagt hätte,ich habe sowas nicht zum ersten mal erlebt.Übrigens bin ich selbst kein Züchter,nur mein Leben lang Hundehalter und Abrichter.Ich wollte Dir eigentlich nur sagen,dass Du keine ominösen Verträge abschließen solltest,aus denen Du unter Umständen ewig nicht mehr heraus kommst.Solche „Züchter“ gibt es derer eine ganze Menge.Bitte entschuldige nochmals, es tut mir ehrlich leid,es war nicht meine Absicht Dich zu beleidigen.Ich freue mich für Dich,dassdas Geschäft letztendlich doch noch zu deiner Zufriedenheit gelaufen ist.Freundliche Grüße vom Geisterhund.

Geht doch ;o))) Kannst ja doch ganz freundlich sein.
Is in Ordnung… Danke.
LG

Geht doch ;o))) Kannst ja doch ganz freundlich sein.
Is in Ordnung… Danke.
LG

Na ich sagte doch,das ich manchmal etwas barsch rede,aber damit niemandenm weh tun möchte.Manchmal merkt man das erst,wenn man es von jemandem gesagt bekommt,wie z.B.jetzt von Dir.Manchmal ist der Mund schneller als der Verstand.Also nichts für ungut.