Rücktritt v. Wohnungsreservierung zur Miete

Hallo,
angenommen es wurde eine Wohnungsreservierung bei einer Wohungsbaugenossenschaft unterschrieben, wg. Warmwasserbereitung mit E-Boiler aber die Whg. nicht mehr gewollt (Fiel erst bei Besichtigung nach Unterschrift auf, vorher gefragt wurde nach der Warmwasserbereitung leider nicht, in der Anzeige war nichts angegeben). Heizung erfolgt über Fernwärme. Ein Mietvertrag kam nicht zustande. Rücknahme wurde am selben Tag der Unterschrift mitgeteilt. Wenn der Vermieter nun 3 Warm-Monatsmieten verlangt, die Whg. wird weder in der Zeitung noch im Internet beworben, muss dann gezahlt werden?

nein, da kein mietvertrag abgeschlossen wurde. oder stand in der reservierung eine miete etc drin?

Ja, unser vermeindlicher Immobilienmann ist sehr kenntnisreich. Es hat in seine Zusage/Reservierung voraussichtl. Mietbeginn, Grundmiete, Vorauszahlung Betriebskosten, Vorauszahlung Heizkosten, Gesamtmiete, Kaution, die Erstellung von Namensschildern, alles hübsch aufgelistet.

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Hat er denn auch reingeschrieben wie ein Nichtantreten/Zurücktreten geregelt ist?

Ist erkennbar, dass es sich um einen Mietvertrag handelt oder hat das ganze den Charakter einer Selbstauskunft?

Ferner: Wenn er nicht auf dem gleichen Weg wie vorher nach Mietern sucht (Internet, Zeitung), müsst er sich vorhalten lassen, dass er seiner Schadensminderungspflicht nicht nachgekommen ist und zumindest einen Teil übernehmen.

Ich würde mal Mitglied im Mieterverein werden. Die sind für so was da…

Nein, keine Regelung bei Nichtantreten.

Es müsste in so einem Fall ein Unterschied zum Mietvertrag geben. Wenn eine Reservierung die gleiche ‚Gewalt‘ wie ein Mietvertrag hat, hätte der Vermieter ja die Wohnung übergeben müsse und dem Mieter eine Nutzung für 3 Monate zugestanden, oder?

Betriebskosten im Sinne von Wasser, Müllabfuhr sind ja auch nicht entstanden, müssen aber erstattet werden?

Ein Mieterverein? oder lieber gleich Anwalt mit Infogespräch um einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu umgehen?

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Den Charakter eines Mietvertrages trifft meiner Meinung nicht zu, wenn ganz groß auf dem Schreiben Zusage/Reservierung steht. Auch wenn dieses Schreiben, persönliche Daten und Daten der Wohnung enthält. Es sei denn ein Satz wie: ‚Der/die zukünftige/n Miter/in wird das genannte Mietobjekt anmieten. Seitens des Vermieters ist es ausschließlich für sie/ihn reserviert. Es wird anderen Interessenten nicht mehr angeboten‘ erklärt es automatisch zu einem Mietvertrag?

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Sternchen für Fragen?
Zwar off-topic, aber wozu werden hier auf die FRAGEN und nicht auf die ANTWORTEN Sternchen vergeben?

na, das wichtigste ist doch, was oben über der „reservierung“ drüber steht. steht da mietvertrag, hast du pech. steht da was anderes…

Ein Mieterverein? oder lieber gleich Anwalt mit Infogespräch
um einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu umgehen?

mieterverein. die haben anwälte, die sich bestens auskennen - günstiger geht nicht.

hier die Lösung…
/t/sternchen-manie/5966646

Gruß
„Raven“

Hallo.

Man müsste hier den Wortlaut kennen.

Es könnte auch ein sog. Mietvorvertrag vorliegen, der rechtlich bindend ist. Für einen Mietvorvertrag spricht, dass der Mieter deutlich zu erkennen gegeben hat, dass er die Wohnung nehmen möchte und alle wichtigen Eckdaten (Mietbeginn, Dauer, Miete) benannt sind.

Aber wie gesagt: Ohne Kenntnis des Wortlauts bleibt alles Spekulation.

…da kann ich Leopold nur Zustimmen und möchte sogar noch weiter gehen. Ein Vertrag entsteht durch zwei „übereinstimmende Willenserklärungen“. Diese Zusagen lagen von beiden Parteien scheinbar vor und dann kann man es auch als gültigen Mietvertrag betrachten, was die Genossenschaft wohl auch so sieht…
Ein Mietvertrag muss nicht einmal schriftlich sein und kommt nicht erst durch Unterschrift oder Schlüsselübergabe zustande.