Guten Tag,
Folgender Fall:
Autoverkauf zwischen Person A (verkäufer) und Person B (käufer). Anzahlung wird geleistet und Übergabezeitpunkt festgelegt zb 1monat. Bei Nichterfüllung 10% des Kaufpreises als Entschädigung.
Nun stellt sich heraus, dass das Fahrzeug auf Person C (fahrzeugbrief/schein) zugelassen ist.
Ist der Kaufvertrag zwischen Person A und B nun ungültig, wenn Person C nicht mit dem Vertrag einverstanden ist?
Und steht Person B nun die Entschädigung von 10% des Kaufpreises zu?
Besten Dank für Antworten
Mfg
Folgender Fall:
Autoverkauf zwischen Person A (verkäufer) und Person B
(käufer). Anzahlung wird geleistet und Übergabezeitpunkt
festgelegt zb 1monat. Bei Nichterfüllung 10% des Kaufpreises
als Entschädigung.
Nun stellt sich heraus, dass das Fahrzeug auf Person C
(fahrzeugbrief/schein) zugelassen ist.
Ist der Kaufvertrag zwischen Person A und B nun ungültig, wenn
Person C nicht mit dem Vertrag einverstanden ist?
ein vertrag bleibt wirksam, auch wenn die leistung von anfang an oder nachträglich unmöglich ist/wurde, § 311a I bgb.
der leistungsanspruch des käufers erlischt, § 275 I bgb. sekundärrechtliche ansprüche (insbes. SchadensersatzA) bleiben davon unberührt.
Und steht Person B nun die Entschädigung von 10% des
Kaufpreises zu?
lässt sich aus dem oberen sachverhalt nicht eindeutig sagen.
wichtig wäre z.B. zu erfahren, ob es sich um eine AGB handelt.
Die 10% Schadensersatz, werden im Vertrag als Folge für eine Nichteinhaltung der Vertragsleistung einer Seite festgehalten.
Allerdings stellt sich die Frage, ist Person A die ja aufgrund der Papiere nicht der Besitzer des Fahrzeugs ist, überhaupt berechtigt mit Person B einen Kaufvertrag abzuschliessen?
Da Person C, der Besitzer des Fahrzeugs, nicht den Kaufvertrag gezeichnet hat, dürfte der Kaufvertrag nichtig sein.
Und hätte Person B nicht beim Abschluss des Kaufvertrages überprüfen müssen, dass das Fahrzeug auch wirklich das Eigentum von Person A ist?
Auch wenn Person A im Vertrag angegeben hat, der Eigentümer zu sein.
Mfg
Die 10% Schadensersatz, werden im Vertrag als Folge für eine
Nichteinhaltung der Vertragsleistung einer Seite festgehalten.
das ist wenig aussagekräftig.
unterstellt, es handelt sich um eine vertragsstrafe als agb, ist die klausel nichtig.
Allerdings stellt sich die Frage, ist Person A die ja aufgrund
der Papiere nicht der Besitzer des Fahrzeugs ist, überhaupt
berechtigt mit Person B einen Kaufvertrag abzuschliessen?
Da Person C, der Besitzer des Fahrzeugs, nicht den Kaufvertrag
gezeichnet hat, dürfte der Kaufvertrag nichtig sein.
nein, das hab ich doch oben bereits geschrieben.
ich kann dir auch die mona lisa verkaufen. der vertrag ist wirksam (zur info: die mona lisa gehört mir nicht).
Und hätte Person B nicht beim Abschluss des Kaufvertrages
überprüfen müssen, dass das Fahrzeug auch wirklich das
Eigentum von Person A ist?
Auch wenn Person A im Vertrag angegeben hat, der Eigentümer zu
sein.
nein. das ändert nichts an der wirksamkeit des vertragsschlusses. (kann u.u. bei schadensersatzansprüchen über § 254 bgb eine rolle spielen)
Mh danke für die Denkanstösse
Mfg