Rücktritt vom Auftrag zur Steuererklärung

Liebe „wer-weiss-was“-Leute,

ich betreibe seit März 2006 einen kleinen Büroservice und habe für die Steuererklärung 2006 eine Steuerberaterin beauftragt, mit der im Laufe der Gespräche immer weniger die Chemie gestimmt hat.

Sie hat alle Posten erfasst und einen nur kleinen Gewinn errechnet. Die von ihr noch gewünschten Angaben/Entscheigungen (Auto,Ansparabschreibung) habe ich ihr am 21.10.07 mitgeteilt. Anschließend wollte sie noch eine ca.-Angabe bzgl. meines zu erwarteten Gewinns 2007. Da ich dies nicht weiß, habe ich ihr meinen zu erwarteten Nettoumsatz (am 05.11.) mitgeteilt.

Nun befürchte ich, dass die, beim FA beantragte Fristverlängerung bis zum Jahresende 2007 auch nicht mehr ausreichen wird. Kann es sein, dass meine „kleine Steuererklärung“ so lange dauert? Ich habe keine Vereinbarung unterschrieben. Kann ich „irgendwie“ - möglichst ohne finanziellen Verlust - aus dieser „unliebsamen Begegnung“ aussteigen??
Was habe ich vom FA zu erwarten, wenn bis die Frist überschritten wird? (PS: am 6.12. hatte ich ihr eine E-Mail-Anfrage geschickt, bis wann ich mit dem Entwurf rechnen kann - und noch keine Antwort erhalten).

Zu gerne würde ich alles einem anderen Steuerberater übergeben… Was meinen die Experten?

1000 Dank und viele Grüße
Susanna

Servus,

das ist jetzt, wo offenbar die Aufzeichnungen bereits erfasst sind, der denkbar ungünstigste Zeitpunkt, das Mandat zu entziehen:

Die Sache mit den Fristverlängerungen ist für Steuerpflichtige, die ihre Angelegenheiten vom StB erledigen lassen, um diese Zeit noch vollkommen harmlos.

Wesentliche Teile der Arbeit sind getan, und bei einem anderen Steuerbüro müsste man entweder den ganzen Schweppel nochmal reinklopfen oder wenigstens Summen und Salden übernehmen, mit der Folge, dass später (im denkbar unwahrscheinlichen Fall einer Prüfung) niemand mehr weiß, wo was ist und wie was gebucht worden ist.

Sinnvoll ist, 2006 in dem Büro zu lassen, wo die Aufzeichnungen angefangen worden sind, und sich dann weiter umzuschauen. Den Wechsel auf jeden Fall (ganz wichtig!) so organisieren, dass es keinerlei Lücken in den Unterlagen gibt: Kompletter Buchungsbestand auf CD gebrannt, alle Sachkonten und Journale auf Papier, Nachweis der USt-Werte, vollständige und geordnete Belegsammlung.

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin May,

Danke für die schnelle Antwort!

das ist jetzt, wo offenbar die Aufzeichnungen bereits erfasst
sind, der denkbar ungünstigste Zeitpunkt, das Mandat zu
entziehen:

… das habe ich befürchtet…

Die Sache mit den Fristverlängerungen ist für
Steuerpflichtige, die ihre Angelegenheiten vom StB erledigen
lassen, um diese Zeit noch vollkommen harmlos.

… wenigstens das…

Wesentliche Teile der Arbeit sind getan, und bei einem anderen
Steuerbüro müsste man entweder den ganzen Schweppel nochmal
reinklopfen oder wenigstens Summen und Salden übernehmen, mit
der Folge, dass später (im denkbar unwahrscheinlichen Fall
einer Prüfung) niemand mehr weiß, wo was ist und wie was
gebucht worden ist.

… ich habe bisher einen Ausdruck bekommen mit allen Eingaben.

Sinnvoll ist, 2006 in dem Büro zu lassen, wo die
Aufzeichnungen angefangen worden sind, und sich dann weiter
umzuschauen. Den Wechsel auf jeden Fall (ganz wichtig!) so
organisieren, dass es keinerlei Lücken in den Unterlagen gibt:
Kompletter Buchungsbestand auf CD gebrannt, alle Sachkonten
und Journale auf Papier, Nachweis der USt-Werte, vollständige
und geordnete Belegsammlung.

…Ist das Brennen des Buchungsbestands auf CD eine „normale“ Leistung, oder muss ich dafür extra bezahlen? Die UST-Voranmeldungen habe ich selbst gemacht. Meine Originalunterlagen habe ich auch schon seit Monaten wieder hier. Könnte mir nicht vorstellen, dass es eine Lücke geben könnte… - oder gibt es hier auf etwas Besonderes zu achten?

Für alle Fälle: Was kostet denn „das Erfassen dieser Daten“? Mit was müsste ich jetzt wohl rechnen? ((Ich würde sooo gerne wechseln…))
Was wäre, wenn ich alles, z.B. in Excell, erfasse und es dann einem anderen STB übergebe? Könnte dieser die Daten dann nicht übernehmen?

Nochmals herzlichen Dank und schöne Grüße
Susann

Servus,

… ich habe bisher einen Ausdruck bekommen mit allen
Eingaben.

nur einer ist sicher zu wenig. Was ists denn für einer? Betriebswirtschaftliche Auswertung? Summen- und Saldenliste? Journal? Primanota? Vollständig wäre (nach älterem Recht) allenfalls ein Papierausdruck aller Sachkonten. Nach jetzigem müssen alle elektronisch gefertigten Aufzeichnungen auch elektronisch zugänglich gemacht werden können, d.h. man kommt um den vollständigen Datenbestand nicht herum.

Ist das Brennen des Buchungsbestands auf CD eine
„normale“ Leistung, oder muss ich dafür extra bezahlen?

Gehört meines Erachtens zur Erledigung der Aufzeichnungen wie früher das Kontenbuch, wegen der Verpflichtung, auch elektronischen Zugriff zu ermöglichen. Besser vorher fragen.

Die
USt-Voranmeldungen habe ich selbst gemacht.

Das hilft nichts. Die USt-Werte müssen aus den Aufzeichnungen und den Belegen nachvollziehbar sein. Wenn der USt-Erklärung ein Datenbestand aus einem FiBu-Programm zugrunde liegt, braucht man den auch zum Nachweis der USt-Werte.

Gegenfrage bei dieser Gelegenheit: Wenn Du die USt-Voranmeldungen selber machst, kannst Du doch eigentlich auch die Überschussrechnung selber machen? Dann braucht es kein externes Steuerbüro. Oder umgekehrt: Dort ist die Arbeit genau die gleiche, ob man ein Jahr insgesamt oder in vier Quartalen erfasst. D.h. wenn ich den Kram eh nach draußen gebe, lass ich mir doch auch die USt-Voranmeldungen da machen - dann hab ich weniger Aufwand damit und der StB genau gleich viel.

Meine
Originalunterlagen habe ich auch schon seit Monaten wieder
hier. Könnte mir nicht vorstellen, dass es eine Lücke geben
könnte… - oder gibt es hier auf etwas Besonderes zu achten?

Es muss halt innerhalb der nächsten zehn Jahre auf Anhieb möglich sein, von den Werten aus der Überschussrechnung über die Buchungen zum Beleg zu kommen. Wenn das, einschließlich nachvollziehbarer Ablage der Belege, gewährleistet ist: Alles in Ordnung.

Für alle Fälle: Was kostet denn „das Erfassen dieser Daten“?
Mit was müsste ich jetzt wohl rechnen? ((Ich würde sooo gerne
wechseln…))

Das kommt auf die Kanzlei an, vorher fragen schützt vor Überraschungen hinterher. Ob nochmal alles durchgebucht wird oder die vorhandene Summen- und Saldenliste übernommen wird, hängt vom vorliegenden Material ab. Die Gebührenverordnung ist nur scheinbar fix, sie sieht ziemlich breite Spielräume vor. Letztlich kommts drauf an, dass die Zeit ordentlich verwertet wird. Sachbearbeiterstunde bei einer nicht besonders komplexen Buchhaltung würde ich mit etwa 50-60 € berechnen.

Was wäre, wenn ich alles, z.B. in Excell, erfasse und es dann
einem anderen STB übergebe? Könnte dieser die Daten dann nicht
übernehmen?

Es würde Dir viel Arbeit machen und dem Steuerbüro keinerlei Arbeit sparen: Dort wird ab Beleg gebucht oder die Salden aus einer nachvollziehbaren vorgelegten FiBu übernommen. Excel-Tabellen sind dafür zu vage. Wenn Du Deine eigenen Aufzeichnungen in excel führst, musst Du das auch bis zur fertigen Überschussrechnung durchziehen. Und dann brauchst Du kein Steuerbüro mehr dafür.

Schöne Grüße

MM

Für alle Fälle: Was kostet denn „das Erfassen dieser Daten“?
Mit was müsste ich jetzt wohl rechnen? ((Ich würde sooo gerne
wechseln…))

Um welche Mengen (pro Jahr) an

  • selbst gestellten Rechnungen
  • empfangenen Rechnungen
  • sonstigen Belege
    geht es denn hier?

Was wäre, wenn ich alles, z.B. in Excell, erfasse und es dann
einem anderen STB übergebe?

Nutzt, wie MM schon geschrieben hat, nicht viel.
Aber Du scheinst ja selbst genügend Ahnung zu haben, und wenn die o. g. Zahlen nicht sehr groß sind, könntest Du die Sache selbst erledigen.
Passende Tabellen sind im www zu finden.

Gruß JoKu