Rücktritt vom Bauvertrag

Angenommen jemand lässt ein Haus auf eigenem Grundstück bauen. Das Haus steht, weist aber erhebliche Mängel auf, so dass die Bauherrschaft vom Vertrag zurück treten und Schadenersatz statt der Leistung verlangen möchte.
Was passiert nun mit dem Haus? Muss es abgerissen werden oder muss die Bauherrschaft es u.U. behalten (was sie nicht will) und ggf. Wertersatz leisten?

Danke :smile:

Angenommen jemand lässt ein Haus auf eigenem Grundstück bauen.
Das Haus steht, weist aber erhebliche Mängel auf, so dass die
Bauherrschaft vom Vertrag zurück treten und Schadenersatz
statt der Leistung verlangen möchte.
Was passiert nun mit dem Haus? Muss es abgerissen werden oder
muss die Bauherrschaft es u.U. behalten (was sie nicht will)
und ggf. Wertersatz leisten?

Hi,

was sagt denn der Gutachter? Hält er das Haus für abrisswürdig oder könnten die Mängel behoben werden?

Gruß
Tina

Hallo,
könnten behoben werden, allerdings mit einem Kostenaufwand von 20 % des Kaufpreises…

Hallo,
könnten behoben werden, allerdings mit einem Kostenaufwand von
20 % des Kaufpreises…

und deswegen soll das ganze Haus abgerissen werden? Wurde denn die Baufirma innerhalb einer angemessenen Frist gebeten, die Mängel zu beheben? Was sagt die Firma dazu?

Üblicherweise wird dem Bauunternehmen eine Frist zur Beseitigung der Mängel gegeben, hält diese die Frist nicht ein, kann man auf Kosten des Unternehmens ein anderes Unternehmen mit der Mängelbeseitigung beauftragen. Strittig dürften die Mängel nach Einschaltung des Gutachters ja nicht mehr sein, oder?

Da diese Materie aber sehr kompliziert ist und zudem von nicht ganz unerheblichen Summen auszugehen ist, würde ich die Einschaltung eines Anwaltes empfehlen.

Gruß
Tina

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