Rücktritt vom Bauwerksvertrag nach Bauantrag?
Ende letzten Jahres (2012) haben wir beim „Bauträger“ unserer Wahl einen Bauwerksvertrag unterschrieben, nachdem mehrere Gespräche über das Grundstück
(textlichen Festsetzungen B-Plan etc.) und die Hausplanungen stattgefunden hatten. Hier muss ergänzt werden, dass wir in Sachen Hausbau Laien sind und keine Ahnung von Bauordnungsvorschriften haben. Dummheit schützt bekanntlich nicht vor Strafe, aber wir sind davon ausgegangen, dass der Bauträger weiß was machbar ist und was nicht.
Heute stehen wir vor dem Problem, dass wir das Haus, das wir wochenlang bis zur Unterschrift und dann sogar bis zum Bauantrag mit den Vertretern des Bauträgers besprochen haben, nicht bauen können, weil Bauvorschriften in der Planung nicht eingehalten worden sind. Fazit: Unser Wunschhaus war von Anfang an nicht möglich und das war dem Bauträger auch bekannt. Aus unserer Sicht hätte er uns von Anfang an das machbare Haus aufzeichnen müssen. Es wurde zwar immer darauf hingewiesen, dass gewisse Vorschriften nicht eingehalten werden, aber dass das alles kein Problem sei. Zu keiner Zeit hat man uns auf das Worst-Case vorbereitet, wie das Haus aussehen wird, wenn das Bauordnungsamt den Anträgen nicht folgt. Die jetzigen machbaren Plänen gefallen uns nicht, denn der Drempel verändert sich, die 2-Meter-Linie im DG verschiebt sich um fast einen halben Meter, die Fenster müssen dementsprechend auch alle 50cm kleiner ausfallen und der Raum im Spitzboden verliert auch an Größe.
Wir sehen uns total getäuscht und möchten vom Bauvertrag zurücktreten. Im Vertrag selbst sind aber nur 2 Möglichkeiten gegeben:
Kündigung, dann werden 10% der Kaufsumme fällig (ca. 21.000 €) oder
Rücktritt, weil man keine Finanzierung bekommt. Dann will der Bauträger nach bisher angefallenen Kosten abrechnen (angeblich ca. 10.000€)
Wir wollen aber eine Komplettrückabwicklung wegen „Täuschung“.
Wer kann mir hier wertvolle Tips oder Erfahrungswerte mitteilen???