Rücktritt vom Ehrenamt

Hallo,

mal angenommen, in einem Verein tritt ein ehrenamtlich tätiges Vorstandsmitglied zurück. Nach einer gewissen Zeit versucht dieses Mitglied, den Rücktritt zu widerrufen.

Überall ist zu lesen, daß ein „Rücktritt vom Rücktritt“ nicht möglich ist. Wo steht das aber als Gesetzestext geschrieben? Im BGB konnte ich nichts finden…

Wer kann mir einen entsprechenden Paragraphen nennen?

Vielen Dank im Voraus

Sascha

Eigentlich kann man vom Rücktritt nicht rücktreten. Höchstens den Rücktritt widerrufen.
Ob das letztendlich günstig ist für ein Vorstandsmitglied sei dahin gestellt.
§ kann ich leider nicht angeben.

Hallo,

mal angenommen, in einem Verein tritt ein ehrenamtlich tätiges
Vorstandsmitglied zurück. Nach einer gewissen Zeit versucht
dieses Mitglied, den Rücktritt zu widerrufen.

So einfach ist das nicht. Wenn man in ein Amt gewählt wird, muß man die Wahl ausdrücklich annehmen. Wenn man dann das Amt durch Rücktritt wieder abgibt, kann man nicht ohne erneute Wahl das Amt zurückerhalten.

Im BGB konnte ich nichts finden…

Vielleicht weil es da noch andere Gesetze gibt die greifen ?

Wer kann mir einen entsprechenden Paragraphen nennen?

Da muß ich passen. Vorstandsmitglieder von Vereinen müssen ins Vereinsregister eingetragen werden. Vielleicht kann Dir das zuständige Amtsgericht weiterhelfen.

Vielen Dank im Voraus

Gruß

Sascha

Nordlicht